Hallo,
wenn man während der Fahrt den Sicherheitsgut nicht angelegt hat kostet das 60,- DM.
Ca. 4 Wochen nach der angeblichen Verkehrsodnungswidrigkeit kommt die schriftliche Verwarnung ins Haus geflattert.
Die Beweismittel sind: Angaben des Zeugen-PHM (lassen wir mal außer acht) und eine Video- Band- Aufzeichnung.
Meine Frage: Ist die Video- Band Aufzeichnung als Beweismittel zulässig? Muß man dem „Täter“ die Aufzeichnung nicht gleich nach der „Tat“ vorführen oder überhaupt vorführen und sich nicht nur darauf berufen?
Ja sicher ist die Videoaufzeichnung als Beweismittel zulässig. Genauso verhält es sich ja auch bei den Blitzerampeln, wo jedoch nur ein Foto gemacht wird. Ich denke mal auf der schriftlichen
„Verwarnung“ steht nur ein Zeuge und die Videoaufzeichnung oder ??. Wenn es so ist hat dich also ein Beamter bzw. PHM xyz
der in dem Videowagen saß bei der OWI festgestellt. Solltest du einspruch einlegen bzw. meinen das du zu disem Zeitpubkt nicht der Führer des PKW warst so wird das Videoband auf jedenfall vor Gericht als Beweismittel verwendet werden. Dann kannst du es einsehen. Ich denke nicht das du wie bei einem Blitzen wegen überhöhter Geschwindigkeit, wo man das Foto zugeschickt bekommt
auch das Videoband zugeschickt bekommst. Dann müßte davon ja extra wegen dir eine Kopie angefertigt werden. Also entweder zahlen. Oder Einspruch einlegen und das Band im Gerichtssaal ansehen.
MfG
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Hallo Sandra,
ergänzend zu dem, was unten steht: manchmal ist es möglich, sich einen Videoprint zusenden zu lassen.
Da jedoch die Frist für die Gültigkeit einer Verwarnung 7 Tage beträgt, kommst du da ganz schön in Zeitverzug.
Vielleicht kannst du (telefonisch) klären, ob du nicht „mal eben“ vorbeikommen und dir das Video anschauen kannst. (In Bonn geht das manchmal). Evtl. kannst du dann auch klären, ob die Behörde die 7-Tage-Frist „ausnahmsweise“ einmal verlängert (keine Pflicht)