angenommen jemand hätte seit rund 25 Jahren eine grüne WBK und darauf ein KK-Gewehr eingetragen. Und seit ungefähr 24 Jahren und 11 Monaten liegt das Gewehr unberührt auf der Bühne.
Nun schreibt das Ordnungsamt, dass das Gewehr unter Verschluß zu halten sei und in einem entsprechenden Behältnis verwahrt und dies nachgewiesen werden muss.
Nachdem eh kein Interesse an dem Gewehr mehr bestünde und auch kein Geld in einen Waffenschrank investiert werden soll, stellt sich die Frage was tun?
Man wird es ja nicht einfach bei ebay einstellen können. Aber wie könnte man das Gewehr loswerden und dabei noch ein paar Groschen einnehmen? Dürfte man das einfach so verkaufen?
Dürfte man das Gewehr überhaupt transportieren (zum Händler, Sammler usw.) ?
Und noch eine andere Annahme:
Wenn auf der gleichen Bühne ein alter Vorderlader gefunden werden würde, der wahrscheinlich nirgends registriert oder eingetragen ist, könnte man den ganz legal auf eine WBK eintragen lassen, ohne das man die Herkunft wirklich (z.B. vom Arbeitskollegen aus Jux gekauft) erklären könnte?
Nun schreibt das Ordnungsamt, dass das Gewehr unter Verschluß
zu halten sei und in einem entsprechenden Behältnis verwahrt
und dies nachgewiesen werden muss.
Sie machen das, weil sie dazu verpflichtet sind.
Nachdem eh kein Interesse an dem Gewehr mehr bestünde und auch
kein Geld in einen Waffenschrank investiert werden soll,
stellt sich die Frage was tun?
Man wird es ja nicht einfach bei ebay einstellen können. Aber
wie könnte man das Gewehr loswerden und dabei noch ein paar
Groschen einnehmen? Dürfte man das einfach so verkaufen?
An einen Berechtigten verkaufen. Es gibt durchaus einen Markt dafür. Ich würde einfach mal in einem Waffenladen nachfragen. Oder wenn alles nicht hilft: unter amtlicher Aufsicht vernichten lassen.
Dürfte man das Gewehr überhaupt transportieren (zum Händler,
Sammler usw.) ?
Der Transport einer Waffe von einem waffenscheinfreiem Ort zu einem anderen waffenscheinfreien Ort ist kein Führen i.S. des WaffG. Die Waffe darf aber nicht schuss- und zugriffsbereit sein.
Und noch eine andere Annahme:
Wenn auf der gleichen Bühne ein alter Vorderlader gefunden
werden würde, der wahrscheinlich nirgends registriert oder
eingetragen ist, könnte man den ganz legal auf eine WBK
eintragen lassen, ohne das man die Herkunft wirklich (z.B. vom
Arbeitskollegen aus Jux gekauft) erklären könnte?
Da die Waffen ( alle beide , auch die nicht eingetragene) urig lange gelegen haben , würde ich die jetzt nicht unbedingt noch als wertvoll oder für einen Schützenkollegen als interessant betrachten , da gibt es höchstens noch ein Kasten Bier für .
Es gibt zur Zeit eine möglichkeit auch nicht eingetragene Waffen ordnungsgemäss loszuwerden .
zum Transport benötigt man eine entsprechende Tasche oder Koffer , die man sich im Bekanntenkreis oder im Schützenverein ausleihen kann , packt die Dinger dort hinein , nimmt die WBK mit und fährt bei der nächsten Polizei vor .
Dort legst du die WBK vor und sagst das diese und noch eine weitere Waffe im Kofferraum läge die entsorgt werden müsste , da du den Schützensport aufgeben möchtest .
Du gehst ohne Rüge oder Verwarnung nach Hause .
( vielleicht gibt es eine mündliche Rüge wegen dem Vorderlader , aber das Ding ist danach weg und alles ist Gut )
zum Transport benötigt man eine entsprechende Tasche oder
Koffer , die man sich im Bekanntenkreis oder im Schützenverein
ausleihen kann , packt die Dinger dort hinein , nimmt die WBK
mit und fährt bei der nächsten Polizei vor .
Dort legst du die WBK vor und sagst das diese und noch eine
weitere Waffe im Kofferraum läge die entsorgt werden müsste ,
da du den Schützensport aufgeben möchtest .
Du gehst ohne Rüge oder Verwarnung nach Hause .
Weit gefehlt. Die Polizei wird die nicht eingetragene Waffe sicher wegnehmen, aber nicht um sie zu vernichten, sondern als Beweismittel im Strafverfahren. Tatsache ist doch, dass jemand illegal eine Waffe besitzt/besessen hat und das kann man mit dem einfachen Abgeben nicht ungeschehen machen. Nebenher wird die sicher KT-mäßig untersucht.
( vielleicht gibt es eine mündliche Rüge wegen dem Vorderlader
, aber das Ding ist danach weg und alles ist Gut )
Weit gefehlt. Die Polizei wird die nicht eingetragene Waffe
sicher wegnehmen, aber nicht um sie zu vernichten, sondern als
Beweismittel im Strafverfahren. Tatsache ist doch, dass jemand
illegal eine Waffe besitzt/besessen hat und das kann man mit
dem einfachen Abgeben nicht ungeschehen machen. Nebenher wird
die sicher KT-mäßig untersucht.
ist es nicht so, dass ich momentan straffrei eine Waffe (auch illegale) abgeben darf?
Nachdem eh kein Interesse an dem Gewehr mehr bestünde und auch
kein Geld in einen Waffenschrank investiert werden soll,
stellt sich die Frage was tun?
verkaufen
Man wird es ja nicht einfach bei ebay einstellen können. Aber
wie könnte man das Gewehr loswerden und dabei noch ein paar
Groschen einnehmen? Dürfte man das einfach so verkaufen?
Egun (wie schon geschrieben) Waffenhändler, Schützenverein
Dürfte man das Gewehr überhaupt transportieren (zum Händler,
Sammler usw.) ?
Ja
Wenn auf der gleichen Bühne ein alter Vorderlader gefunden
werden würde, der wahrscheinlich nirgends registriert oder
eingetragen ist, könnte man den ganz legal auf eine WBK
eintragen lassen, ohne das man die Herkunft wirklich (z.B. vom
Arbeitskollegen aus Jux gekauft) erklären könnte?
wie alt ist der Vorderlader?
Ab einem bestimmten alter, brauch ich keine waffenrechtliche Genehmigung.
Wenn auf der gleichen Bühne ein alter Vorderlader gefunden
werden würde, der wahrscheinlich nirgends registriert oder
eingetragen ist, könnte man den ganz legal auf eine WBK
eintragen lassen, ohne das man die Herkunft wirklich (z.B. vom
Arbeitskollegen aus Jux gekauft) erklären könnte?
Nee, das geht nicht.
Einschüssige Vorderlader benötigen in D keine Erwerbs- oder Besitzerlaubnis!
(Volljährigkeit vorausgesetzt.)