Notwehr--..Auslegung

Also es geht um folgendes…

Person A (deutscher) fährt nachts in der UBah iwo in München…
Er geht ins FItnesstudio und Boxt in seiner Freizeit.

EIn Türke (Person b) kommt auf ihn zu un zieht ein MEsser, daraufhin schlägt Person A der Person B ins gesicht, sodass ein kieferbruch daraus resultiert…da er ja nur 1 mal zuschlug müsste das doch notwehr sein
MfG

MM

Ist Türkenklatschen nicht sowieso wieder erlaubt?

*kopfschüttelnd*

Also es geht um folgendes…

Person A (deutscher) fährt nachts in der UBah iwo in
München…
Er geht ins FItnesstudio und Boxt in seiner Freizeit.

EIn Türke (Person b) kommt auf ihn zu un zieht ein MEsser,
daraufhin schlägt Person A der Person B ins gesicht, sodass
ein kieferbruch daraus resultiert…da er ja nur
1 mal zuschlug müsste das doch notwehr sein
MfG

Hallo,

wieso benennst Du die beiden Personen als „deutsch“ und „Türke“?
Tut dies etwas zur Sache?

Hier meine weitere Gedanken dazu…

Meiner Auffassung nach wäre es Deiner Beschreibung nach nicht zu sagen, ob das Notwehr sein könnte.
Der eine zöge ein Messer - und dann? Versuchte er auch gleich zuzustoßen?

Der Mann, der den anderen schlug, scheint trainiert zu sein und kann seine Schlagkraft gut einordnen, oder? Wieso sollte er den anderen gleich „krankenhausreif“ schlagen? Affekt?

Hier habe ich gerade einen Link gefischt; da steht was zu „Notwehr“…

http://www.allkampf-crimmitschau.de/html/notwehr_rec…

Schönen Tag!
IHF

Wenn der Mann mit dem Messer den anderen damit bedroht hat, ist der Kieferbruch sehr wahrscheinlich durch Notwehr gerechtfertigt, ja.

Levay

Hi!

Person A […] fährt nachts in der UBah iwo in
München…

[…]

[…](Person b) kommt auf ihn zu un zieht ein MEsser,
daraufhin schlägt Person A der Person B ins gesicht, sodass
ein kieferbruch daraus resultiert[…]

Unter Berücksichtigung der wenigen Daten und Ort+Zeitpunkt des Vorfalls handelt es sich m.E. um einen „rechtswidrigen Angriff“ und die Abwehr um Notwehr gem. §32 StGB

Gruß
Beowolf

Der B wollt den A ausrauben, er hat gesagt gib mir dein geld oder ich stech dich ab

UND ES WAR 1 SCHLAG

wieso benennst Du die beiden Personen als „deutsch“ und
„Türke“?

Das dürfte daran liegen, dass diesem Sachverhalt - wie den allermeisten anderen hier auch - ein ganz konkreter Vorgang im „Real Life“ zugrunde liegt. Und in diesem Real Life dürfte der eine Protagonist eben Deutscher und der andere Türke gewesen sein.

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Hallo,

Meiner Auffassung nach wäre es Deiner Beschreibung nach nicht
zu sagen, ob das Notwehr sein könnte.
Der eine zöge ein Messer - und dann? Versuchte er auch gleich
zuzustoßen?

/t/notwehr-auslegung/5489429/6

Die Drohung dürfte ja wohl ausreichen. Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden (vgl. § 227 Abs. 2 BGB, § 32 Abs. 2 Strafgesetzbuch, § 15 Abs. 2 OwiG).

Eine Notwehrhandlung, die diesen gesetzlichen Kriterien entspricht, ist ein gerechtfertigter Eingriff in die Rechtsgüter des Angreifers und damit kein strafbares Unrecht. Sämtliche Individualrechtsgüter (etwa die unter § 34 StGB aufgeführten Rechtsgüter Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum) werden vom Notwehrparagraphen abgedeckt.

Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit einer Notwehrhandlung ist eine Notwehrlage in Form eines gegenwärtigen und rechtswidrigen Angriffs.

Als ein solcher Angriff gilt jede Bedrohung rechtlich geschützter Interessen (Rechtsgüter) durch menschliches Verhalten.

Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald diese Bedrohung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung des § 22 StGB (Versuch).

Der Mann, der den anderen schlug, scheint trainiert zu sein
und kann seine Schlagkraft gut einordnen, oder? Wieso sollte
er den anderen gleich „krankenhausreif“ schlagen? Affekt?

Mit Notwehrhandlung bezeichnet man die Handlung, die der Verteidiger zur Abwehr des Angriffs vornimmt. Notwehr berechtigt nur zur erforderlichen Verteidigung (Erforderlichkeit). Erforderlich ist eine Verteidigung dann, wenn sie geeignet ist, den Angriff sicher und endgültig zu beenden.

Hier habe ich gerade einen Link gefischt; da steht was zu
„Notwehr“…

http://www.allkampf-crimmitschau.de/html/notwehr_rec…

Vielleicht hättest Du den mal lesen sollen, bevor Du hier das Gegenteil behauptest.

Gruß

S.J.

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Hallo,
vermutlich wird der Richter, dem schlagenden, den Vorwurf machen, das er als geschulter Boxer nicht sofort so zuschlagen mußte. Es fehlte auch der Hinweis : paß auf, ich bin Boxer, laß den Unsinn, oder so.

Gruß premme

erkannt :wink:

erkannt :wink:

Trotzdem gehört so etwas nicht in eine abstrakte Rechtsfrage.

Gruß

S.J.

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Es fehlte auch der Hinweis : paß auf, ich bin Boxer,
laß den Unsinn, oder so.

Warum sollte einer, der mit einem Messer bedroht wird, vorher eine Warnung aussprechen müssen? Das halte ich mal für Quatsch…

Hallo,
vermutlich wird der Richter, dem schlagenden, den Vorwurf
machen, das er als geschulter Boxer nicht sofort so zuschlagen
mußte.

Quatsch. Soll er warten, bis er das Messer zwischen den Rippen hat. Notwehr ist auch möglich, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht.

Es fehlte auch der Hinweis : paß auf, ich bin Boxer,
laß den Unsinn, oder so.

Den Hinweis muss er auch nicht geben.
Auch ein Boxer hat ein Notwehrrecht und die Abwehr kann durchaus so bemessen sein, dass dem Angreifer die Lust oder Fähigkeit zu weiteren Angriffen fehlt. Man darf nicht vergessen, dass der Angriff mit einer tödlichen Waffe geführt wurde. Soll er sich u.U. auf einen Kampf mit ungewissem Ausgang einlassen? Das verlangt kein Richter von ihm.

Gruß premme

Gruss

Iru

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Hi

es war zwar jetzt nicht notwendig zu erwähnen das der Angreifer kein Deutscher Staatsbürger war , aber das ist nebensächlich , wenn auch unschön .

Ich bin zwar kein Boxer , aber Kampfkunst - Dozent , sowie ausgebildeter Security mit entsprechenden Sachkunde Kenntnissen .

Nun die Sache ist ganz Einfach : Ja das war Notwehr , es wird wohl zu einem Gerichtstermin kommen , aber es wird als Grundlage
" Die Verhältnissmässigkeit der Mittel " zu grunde gelegt , bei Messer oder Schusswaffenangriff , darf ich in Notwehr ( innerhalb 3 Sekunden ) ihn sogar ins Koma befördern ohne das ich ihn gewarnt habe das ich Kampfkunst kann .

gehe mal davon aus das der Richter dich mündlich verwarnt , das du sowas nie wieder tun sollst
dann sagtst du brav Ja und entschuldigst dich , damit wäre das Thema erledigt .

Ich bin zwar kein Boxer , aber Kampfkunst - Dozent ,

also Wing Tsun

sowie
ausgebildeter Security mit entsprechenden Sachkunde
Kenntnissen . Nun die Sache ist ganz Einfach : Ja das war Notwehr ,
es wird
wohl zu einem Gerichtstermin kommen , aber es wird als
Grundlage " Die Verhältnissmässigkeit der Mittel "
zu grunde gelegt

Entsprechende Sachkunde??? Seit wann prüft man bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit?

,

bei Messer oder Schusswaffenangriff , darf ich in Notwehr (
innerhalb 3 Sekunden )

wieso 3 Sekunden?

ihn sogar ins Koma befördern ohne das
ich ihn gewarnt habe das ich Kampfkunst kann .
gehe mal davon aus das der Richter dich mündlich verwarnt ,
das du sowas nie wieder tun sollst
dann sagtst du brav Ja und entschuldigst dich , damit wäre das
Thema erledigt .

Blödsinn. Wenn einer rechtmäßig handelt, warum sollte ihn der Richter verwarnen? Und wenn er nicht rechtmäßig gehandelt hat, wird er ganz einfach verknackt.

Kopfschüttelnd

Iru

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Also das mit der WArnung was jetzt dich nicht dein ernst…wenn a von einem mit nem messerbedroht wird soll er in aller ruhe sagen ich bin boxer, und das in der gefahr in der nächsten sekunde ein klappmesser zwischen den rippen zu haben

Hallo,

Ich bin zwar kein Boxer , aber Kampfkunst - Dozent , sowie
ausgebildeter Security mit entsprechenden Sachkunde
Kenntnissen .

was ist Kampfkunst?
Ist das eine neue Maltechnik ??? SCNR

" Die Verhältnissmässigkeit der Mittel " zu grunde gelegt ,
bei Messer oder Schusswaffenangriff , darf ich in Notwehr (
innerhalb 3 Sekunden ) ihn sogar ins Koma befördern ohne das
ich ihn gewarnt habe das ich Kampfkunst kann .

Es wird nicht die Verhältnismäßigkeit geprüft sondern ob es erforderlich war.
Wenn Du dich schon als Sachkundegeprüfter Security bezeichnest, dann bitte nicht so einen Schwachsinn schreiben. Es ist nirgends verankert, dass ich mich innerhalb von 3 Sekunden wehren muß.
Das ist genauso ein Rechtsirrtum wie das vorher ansagen dass ich Kampfsportler bin. (weiß ich hast Du nicht geschrieben, war nur ein Beispiel von mir)
Notwehr geht auch schon vor dem Angriff, besser ausgedrückt, wenn der Angriffunmittelbar bevorsteht. Deine Auslegeung würde ja sagen, er muß sch erst stechen laßen und dann darf er innerhalb von 3 Sekunden zuhauen.
Ich hoffe Du hast nicht die Sachkunde nach §34a GewO. Sonst muß ich leider sagen, nichts gelernt.

Gruß RS99

Hi,
Du hast schneller getippt als ich.

Grüße RS99

Es gibt zu diesem Ihrem Kommentar 2 möglichkeiten zu Antworten
zum einen böse erregt und auf 180 und die andere wäre zu fragen ob es unbedingt notwendig ist sich Wörter aus einem Satz zu ziehen , sich daran aufzugeilen und dann einem damit von der Seite anzumachen ?

Ok , ich stelle mal etwas kurz in einem laaaangen ausführlichen Satz so , das es wirklich jeeeder kapiert , und zitiere nicht den Gesetzestext .
mit den 3 Sekunden ist der Affekt gemeint
Also man kann abwehren bevor man getroffen oder gestochen worden ist , sonst wäre ich jetzt nicht hier hinter diesem Computer , es zählt die Angriffsituation , sowie Im Affekt BIS 3 Sekunden danach .
wer dem Angreifer nachläuft und ihn nach rund 500 Meter fangen spielen plattt macht , dann ist das keine Notwehr mehr .

Nebenbei , ich sprach vorhin nicht von möglicherweise oder eventuell , sondern aus eigener Erfahrung .
und die 34a ist NUR eine der Zulassungen die ich habe .

Die Frage ist diese : sollte ich jetzt 5 Seiten Gesetzestext zitieren und Aktenzeichen mit Begründungen hier in das Forum schreiben , oder es kurz und bündig machen , aber mit Hintertürchen für Wortverdreher ?

Die Frage ist diese : sollte ich jetzt 5 Seiten Gesetzestext
zitieren und Aktenzeichen mit Begründungen hier in das Forum
schreiben , oder es kurz und bündig machen , aber mit
Hintertürchen für Wortverdreher ?

Da mich auch die Meinung eines Laien zu diesem Thema interessiert, würde ich gerne 5 Seiten Begründung lesen.

Gruss

Iru

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