Hallo!
Ich bin in einer Wohnungsgenossenschaft, welche Wartelisten führt. Nun habe ich gekündigt, will schon jetzt raus, habe einen Nachfolger, welcher aber nicht an erster Stelle auf der Liste steht. Die Genossenschaft hat nun dem ersten auf der Liste die Wohnung angeboten, dieser will sie erst aber nach Ablauf meiner restlichen Kündigungsfrist (2 Monate später) haben.
Dieser Mieter hat nun den Zuschlag bekommen.
Muss ich nun mich damit abfinden? Gibt es im Mietrecht keinen Passus, dass bei Vorschlag geeigneter Nachmieter, der Vermieter den Mieter entlassen muss, wenn der neue die restliche Kündigungsfrist ausfüllen kann?
Die Genossenschaftssatzung hat dazu keine Aussage. Das allg. Mietrechet bliebe sowieso unangetastet.
Gruss
Daniel F.