Wer bestimmt Nachmieter?

Hallo!

Ich bin in einer Wohnungsgenossenschaft, welche Wartelisten führt. Nun habe ich gekündigt, will schon jetzt raus, habe einen Nachfolger, welcher aber nicht an erster Stelle auf der Liste steht. Die Genossenschaft hat nun dem ersten auf der Liste die Wohnung angeboten, dieser will sie erst aber nach Ablauf meiner restlichen Kündigungsfrist (2 Monate später) haben.
Dieser Mieter hat nun den Zuschlag bekommen.

Muss ich nun mich damit abfinden? Gibt es im Mietrecht keinen Passus, dass bei Vorschlag geeigneter Nachmieter, der Vermieter den Mieter entlassen muss, wenn der neue die restliche Kündigungsfrist ausfüllen kann?
Die Genossenschaftssatzung hat dazu keine Aussage. Das allg. Mietrechet bliebe sowieso unangetastet.

Gruss
Daniel F.

Grundsätzlich braucht niemand die Auswechselung des Vertragspartners innerhalb der Kündigungsfrist zu akzeptieren. Die Rechtsprechung räumt allenfalls in einem Zeitmietvertrag bei besonderen persönlichen Umständen des Mieters (berufliche Versetzung) ein Recht auf Gestellung von Nachmietern ein, zugleich allerdings dem Vermieter eine dreimonatige Überlegungsfrist, ob er den Nachmieter akzeptiert. Im übrigen dürfte sich bei Genossenschaften aus der Natur der Sache ergeben, daß die Wartelisten einzuhalten sind, auch ohne Satzungsbestimmung. Meine Meinung: Keine Chance

Hallo!

Du hast Recht. Der Vermieter bestimmt den Nachmieter
BB