Hallo an alle,
nehmen wir mal an, A kauft bei einem Händler ein Wohnmobil und wurde hierbei arglistig getäuscht. Der Händler sieht seinen Fehler ein und der Kauf wird nach 7 Monaten rückgängig gemacht. Darf in einem Fall der arglistigen Täuschung der Händler die Nutzung für die 7 Monate in Abzug bringen.
Für eure Antworten bedanke ich mich.
Gruß
nehmen wir mal an, A kauft bei einem Händler ein Wohnmobil und
wurde hierbei arglistig getäuscht. Der Händler sieht seinen
Fehler ein und der Kauf wird nach 7 Monaten rückgängig
gemacht. Darf in einem Fall der arglistigen Täuschung der
Händler die Nutzung für die 7 Monate in Abzug bringen.
nein:
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verträge werden nach einer anfechtung über §§ 812ff. bgb rückabgewickelt.
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die nutzungen des fahrzeugs sind nicht mehr in natura nach § 818 I bgb herauszugeben, so dass grundsätzlich ihr Wert nach § 818 II bgb herauszugeben ist.
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bei gegenseitigen verträgen wie dem kaufvertrag greift dabei die saldotheorie ein, d.h. der der anspruch des käufers (geld) wird um den betrag der von ihm gezogenen nutzungen gekürzt.
so werden am besten die gegenseitigen leistungsinteressen des ursprünglichen vertrags ausgeglichen. -
die saldotheorie gilt aber nicht, wenn eine vertragspartei arglistig getäuscht wurde. damit soll verhindert werden, dass jemand, der sich arglistig verhält, noch privilegiert wird.
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daher bleibt es beim grundsatz der §§ 818 II, III bgb: befindet sich für die gezogenen nutzungen des kfz kein unmittelbares äquivalent im vermögen des käufers, dann ist er entreichert und muss den wert der nutzungen nicht mehr herausgeben.
Hallo!
nehmen wir mal an, A kauft bei einem Händler ein Wohnmobil und
wurde hierbei arglistig getäuscht.
Wurde das irgendwie gerichtlich festgestellt? Oder ist das bloß die Meinung des Käufers.
Der Händler sieht seinen
Fehler ein
Ist das die Sichtweise des Händlers? Also keine arglistige Täuschung, sondern nur ein Fehler?
Für mich liest sich das ganze, als hätte man sich einvernehmlich geeinigt, den Kauf rückgängig zu machen, um den Streit nicht eskalieren zu lassen. Und in diesem Fall kann natürlich jeder die Bedingungen stellen, so wie er es für richtig hält. Und der andere kann sich überlergen, ob er das akzeptiert.
Gruß,
Max
Der Händler hat eingesehen, dass er eine schwerwiegende Reparatur an dem Teil beim Verkauf verschwiegen hat. Außerdem war der Wagen nass und bevor A nun Anzeige erstattet nimmt der Händler das Fahrzeug zurück (man will ja zufriedene Kunden!!)
Ich danke euch und wünsche einen schönen Tag.
Gruß
Hallo!
Der Händler hat eingesehen, dass er eine schwerwiegende
Reparatur an dem Teil beim Verkauf verschwiegen hat. Außerdem
war der Wagen nass und bevor A nun Anzeige erstattet nimmt der
Händler das Fahrzeug zurück (man will ja zufriedene Kunden!!)
In dem Fall würde ich sagen: Es ist Verhandlungssache, worauf ihr euch einigt. Die Gesetze, die ahnung12 genannt hat, können dabei als Argumentatiosbasis dienen; eine direkte Verpflichtung aus den Gesetzen ergäbe sich wohl erst nach einer Klage, in der der Vertrag erfolgreich angefochten wurde.
Gruß,
Max
Dankeschön!
Die haben ganz schön Angst vor einer Anzeige, mal sehen, was sich herausschlagen lässt.
Schönen Tag