Widerruf bei Privatkauf Ebay

Folgende Situation: K kauft bei V einen Artikel bei Ebay. Versandart ist Abholung. K zahlt Kaufpreis per Überweisung an V. V informiert erst nach Nachfrage über Zahlungseingang. Generell muß K alle relevanten Informationen erst mühselig erfragen. Dabei stellt sich auch heraus, dass der Artikel andere Maße hat als in der Auktion angegeben.
K fragt nach Abholtermin, keine Antwort von V. Nach mehreren Wochen ist K des Wartens überdrüssig und teilt V mit, dass der Artikel nicht mehr gewünscht wird und K deshalb den Kaufpreis erstattet haben wolle.
V teilt K nun mit, dass ein Rücktritt nicht möglich sei. V setzt K eine Abholfrist von 2 Werktagen, teilt aber immer noch keinen verbindlichen Termin mit. Und fordert bei Ablauf der Frist eine Lagergebühr von 5 Euro pro Tag.

Wie schaut’s da rechtlich jetzt aus?

Vielen Dank schon mal für Antworten! :smile:

Folgende Situation: K kauft bei V einen Artikel bei Ebay.

Das kommt darauf an, ob K bzw. V Verbraucher oder Unternehmer im Sinne des BGB sind.

Gruß

S.J.

V ist als privater Verkäufer bei Ebay angemeldet.

Bin mir jetzt nicht sicher, ob das deine Frage beantwortet.

V ist als privater Verkäufer bei Ebay angemeldet.

Bin mir jetzt nicht sicher, ob das deine Frage beantwortet.

Dann besteht zumindest kein gesetzliches Widerufsrecht.

Gruß

S.J.

Dann besteht zumindest kein gesetzliches Widerufsrecht.

Danke schonmal.

Wie sieht es mit der Umständen aus, dass
a) V nicht sonderlich kommunikativ ist (Kontaktaufnahme ausschließlich durch K; für Bankverbindung wurden 2 Mails benötigt, Auskunft dass Überweisung da ist auch erst auf Nachfrage von K; keine Antwort auf Terminanfrage für die Abholung)
und b) der Artikel um einiges größer (85x71cm) ist als in der Auktion angegeben (80x60cm).

Die abweichende Größe hat K erst nach dem Kauf erfahren (auch eher nebenbei). Da K da schon gekauft hatte, hat er es erstmal hingenommen. Aber monatelang auf einen Mucks von V zu warten für etwas, was eigentlich nicht paßt, haben Ks Meinung geändert.

Ist K tatsächlich dazu verpflichtet, eine Lagergebühr zu zahlen?