Auftragsausführung in welchem Zeitraum üblich

Hallo zusammen,

angenommen A hat ein schriftliches Angebot mündlich beauftragt. Gibt es eine Zeit, in der der Auftrag üblicherweise „abgearbeitet“ werden muss?, oder könnte sich eine Firma nach belieben Zeit nehmen. Nach dem Motto: In zwei Monaten haben wir eh einen Leerlauf, dann können wir uns um die kleineren Aufträge kümmern.

Vielen Dank im Voraus

angenommen A hat ein schriftliches Angebot mündlich
beauftragt.

wie kann man denn ein schriftliches angebot mündlich beauftragen ?

hat A einen anderen mündlich beauftragt, ein schriftliches angebot abzugeben ?
hat A ein mündliches angebot abgegeben, das aber nur schriftlich hätte erklärt werden können ?
hat A ein schriftliches angebot abgegeben, obwohl die schriftform nicht erforderlich gewesen wäre ?

Hallo zusammen,

angenommen A hat ein schriftliches Angebot mündlich
beauftragt.

OK, üblicherweise folgt darauf ja noch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, insofern wohl kein Beweisproblem zu erwarten.

ABER: Um was für eine Art von Auftrag handelt es sich denn? Und auf welcher vertraglichen Grundlage basiert das Angebot (müsste im Angebot stehen)?

Gruß
smalbop

angenommen A hat ein schriftliches Angebot mündlich
beauftragt.

wie kann man denn ein schriftliches angebot mündlich
beauftragen ?

Anruf, Auftrag bitte lt. Angebot ausführen.

hat A einen anderen mündlich beauftragt, ein schriftliches
angebot abzugeben ?

Ja, und nach Angebotseingang beauftragt.

hat A ein mündliches angebot abgegeben, das aber nur
schriftlich hätte erklärt werden können ?

Nein.

hat A ein schriftliches angebot abgegeben, obwohl die
schriftform nicht erforderlich gewesen wäre ?

A hat das Angebot angefordert.

Hallo,

angenommen A hat ein schriftliches Angebot mündlich
beauftragt.

Ob mündlich oder schriftlich ist nicht relevant. Es ist ein Auftrag, auf den sich der Auftragnehmer berufen kann.

Gibt es eine Zeit, in der der Auftrag
üblicherweise „abgearbeitet“ werden muss?

Nein, wenn nichts vereinbart ist.

oder könnte sich
eine Firma nach belieben Zeit nehmen.

Ja, wenn nichts vereinbart ist.

Einen Vertrag nach BGB vorausgesetzt, kann der Auftraggeber nicht einseitig den Vertrag ändern (Ausnahme (Teil-)Kündigung). Wird schwierig, Verhandlung ist angesagt.

Gruß
Der Franke

Es handelt sich um einen Werkvertrag.

Hallo Der Franke,

dann muss A mal schauen, wann die Firma Zeit für ihn hat…

Danke für die Info.

Gruß
wisoweshalbwarum

Es handelt sich um einen Werkvertrag.

Über Bauleistungen? Nach VOB? (Dann gäbe es schon nachdrücklich wirkende Beschleunigungsmöglichkeiten.)

Gruß
smalbop

Es handelt sich um einen Werkvertrag.

Über Bauleistungen? Nach VOB? (Dann gäbe es schon
nachdrücklich wirkende Beschleunigungsmöglichkeiten.)

Werkvertrag ist die (übliche) Bezeichnung eines BGB-Vertrages.

Und ja, wenn VOB, dann wäre der AG fein raus.

Gruß
Der Franke