Umgangsrecht - Heimbringung

Hallo ihr Lieben,

folgende Situation:
Vater ist nach der Scheidung aus dem Wohnort der Kinder weggezogen und wohnt jetzt ca. 40 km entfernt. Bei der Mutter leben die 3 Kinder: 1 * 10 Jahre alt, 2 * 3,5 Jahre alt. Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Bisher durften die Zwillinge nicht mit zum Vater in die neue Wohnung. Von daher holte er das große Kind Freitag nachmittags ab, verbrachte einige Zeit mit den Zwillingen und fuhr das große Kind am Sonntag wieder zurück zur Mutter.

Jetzt dürfen die Zwillinge zwar zum Vater, aber es gibt Einschränkungen: sie dürfen noch nicht übernachten (Möglichkeit ist vorhanden). Somit steht der Vater vor dem Zugzwang. Einerseits „muss“ er die Zwillinge am Samstag abend (er würde sie erst Sa früh holen) wieder zur Mutter zurückfahren, das große Kind dürfte ja rein theoretisch bleiben und dieses müsste er extra noch einmal am Sonntag nach Hause schaffen. Ein Zeit- und Fahraufwand von ca. 2,5h und 80 km der nicht sein müsste (gerade bei dem Wetter weiß man ja nie).

Jetzt ein paar Fragen dazu:

  1. darf die Mutter überhaupt einseitig bestimmen dass die Zwillinge nicht übernachten dürfen und wenn nein, wie kann sich der Vater wehren (auch wenn er kein Streit vom Zaun brechen möchte)?
  2. Zwischen den beiden Wohnorten besteht eine direkte Busverbindung. Nun war die Überlegung vom Vater ob er das große Kind zur Bushaltestelle bringt und ihn in den Bus setzt (das ist insoweit gewährleistet) und das Kind selbständig am Wohnort aussteigt und nach Hause geht - Fußweg von max. 10 min und ist dem Kind bestens bekannt da es ein Teil des täglichen Schulweges ist. Die Mutter ist jedoch auch hier dagegen! Ist der Vater tatsächlich verpflichtet dass Kind bis zur Wohnungstür der Mutter zu bringen oder hat er dafür zu sorgen dass das Kind wohlbehalten ankommt? Das Kind ist nicht 5 Jahre oder muss sich um die anderen Kinder kümmern oder so, muss nicht umsteigen - nix. Rein in Bus, heimfahren, Raus aus dem Bus. Fertig. Denn zweimal fahren - das ist bei dem kommenden Wetter nicht unbedingt günstig.

LG Tobi@s

Hallo,

folgende Situation:
Vater ist nach der Scheidung aus dem Wohnort der Kinder
weggezogen und wohnt jetzt ca. 40 km entfernt. Bei der Mutter
leben die 3 Kinder: 1 * 10 Jahre alt, 2 * 3,5 Jahre alt.
Gemeinsames Sorgerecht besteht.

Bisher durften die Zwillinge nicht mit zum Vater in die neue
Wohnung. Von daher holte er das große Kind Freitag nachmittags
ab, verbrachte einige Zeit mit den Zwillingen und fuhr das
große Kind am Sonntag wieder zurück zur Mutter.

Weshalb dürfen die Kinder nicht mit in die Wohnung? Gibt, bzw. gab, es dort Wölfe, krankmachende Lüfte oder kein Dach und keine Heizung?

Jetzt dürfen die Zwillinge zwar zum Vater, aber es gibt
Einschränkungen: sie dürfen noch nicht übernachten
(Möglichkeit ist vorhanden).

Oooh, hat er sich ein Dach an- und die Wölfe abgeschafft?

Somit steht der Vater vor dem
Zugzwang. Einerseits „muss“ er die Zwillinge am Samstag abend
(er würde sie erst Sa früh holen) wieder zur Mutter
zurückfahren, das große Kind dürfte ja rein theoretisch
bleiben und dieses müsste er extra noch einmal am Sonntag nach
Hause schaffen. Ein Zeit- und Fahraufwand von ca. 2,5h und 80
km der nicht sein müsste (gerade bei dem Wetter weiß man ja
nie).

Nun, wenn die Kinder noch nie in der Wohnung waren, ist es u. U. sinnvoll, dass sie sich dort eingewöhnen und etwas heimisch werden.
Somit sollte der Vater durchaus für ca. fünf Umgänge die Mehrbelastung der Fahrerei auf sich nehmen.

Jetzt ein paar Fragen dazu:

  1. darf die Mutter überhaupt einseitig bestimmen dass die
    Zwillinge nicht übernachten dürfen und wenn nein, wie kann
    sich der Vater wehren (auch wenn er kein Streit vom Zaun
    brechen möchte)?

Nein, darf sie natürlich nicht. Aber sie hat erst mal die Macht - sprich die Kinder.

Er sollte zum Jugendamt gehen, welches für den Wohnort der Kinder zuständig ist, und den Mitarbeiter des ASD (Allgem. Sozialer Dienst) um Vermittlung bitten.

Der läd dann die Mutter zu einem Gespräch ein und versucht herauszufinden warum sie so handelt. Im Normalfall versucht er, sie davon zu überzeugen, dass Kinder auch im Trennungsfall Mutter UND Vater benötigen. Ihn nicht nur als Event-Papa erleben, sondern auch in seinem Alltag erleben sollen.

Oft bietet er dann ein gemeinsames Gespräch mit den Eltern an, bei der eine außergerichtliche vernünftige Vereinbarung zum Wohle der Kinder getroffen wird.

  1. Zwischen den beiden Wohnorten besteht eine direkte
    Busverbindung. Nun war die Überlegung vom Vater ob er das
    große Kind zur Bushaltestelle bringt und ihn in den Bus setzt
    (das ist insoweit gewährleistet) und das Kind selbständig am
    Wohnort aussteigt und nach Hause geht - Fußweg von max. 10 min
    und ist dem Kind bestens bekannt da es ein Teil des täglichen
    Schulweges ist. Die Mutter ist jedoch auch hier dagegen! Ist
    der Vater tatsächlich verpflichtet dass Kind bis zur
    Wohnungstür der Mutter zu bringen oder hat er dafür zu sorgen
    dass das Kind wohlbehalten ankommt? Das Kind ist nicht 5 Jahre
    oder muss sich um die anderen Kinder kümmern oder so, muss
    nicht umsteigen - nix. Rein in Bus, heimfahren, Raus aus dem
    Bus. Fertig. Denn zweimal fahren - das ist bei dem kommenden
    Wetter nicht unbedingt günstig.

Wenn das Kind es nicht gewohnt ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, würde ich als Papa oder Mama einige Fahrten mit ihm gemeinsam machen um die Eigenheiten des Busfahrens (z. B. Karte entwerten, rechtzeitig den Knopf für den richtigen Stopppunkt drücken usw.) einzuüben.

Normalerweise kann ein 10-Jähriges Kind sehr wohl mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Müssen oftmals Schüler die jünger sind machen.

Auch dieses Thema beim ASD ansprechen.

Gruß
Ingrid