Hallo ihr Lieben,
folgende Situation:
Vater ist nach der Scheidung aus dem Wohnort der Kinder weggezogen und wohnt jetzt ca. 40 km entfernt. Bei der Mutter leben die 3 Kinder: 1 * 10 Jahre alt, 2 * 3,5 Jahre alt. Gemeinsames Sorgerecht besteht.
Bisher durften die Zwillinge nicht mit zum Vater in die neue Wohnung. Von daher holte er das große Kind Freitag nachmittags ab, verbrachte einige Zeit mit den Zwillingen und fuhr das große Kind am Sonntag wieder zurück zur Mutter.
Jetzt dürfen die Zwillinge zwar zum Vater, aber es gibt Einschränkungen: sie dürfen noch nicht übernachten (Möglichkeit ist vorhanden). Somit steht der Vater vor dem Zugzwang. Einerseits „muss“ er die Zwillinge am Samstag abend (er würde sie erst Sa früh holen) wieder zur Mutter zurückfahren, das große Kind dürfte ja rein theoretisch bleiben und dieses müsste er extra noch einmal am Sonntag nach Hause schaffen. Ein Zeit- und Fahraufwand von ca. 2,5h und 80 km der nicht sein müsste (gerade bei dem Wetter weiß man ja nie).
Jetzt ein paar Fragen dazu:
- darf die Mutter überhaupt einseitig bestimmen dass die Zwillinge nicht übernachten dürfen und wenn nein, wie kann sich der Vater wehren (auch wenn er kein Streit vom Zaun brechen möchte)?
- Zwischen den beiden Wohnorten besteht eine direkte Busverbindung. Nun war die Überlegung vom Vater ob er das große Kind zur Bushaltestelle bringt und ihn in den Bus setzt (das ist insoweit gewährleistet) und das Kind selbständig am Wohnort aussteigt und nach Hause geht - Fußweg von max. 10 min und ist dem Kind bestens bekannt da es ein Teil des täglichen Schulweges ist. Die Mutter ist jedoch auch hier dagegen! Ist der Vater tatsächlich verpflichtet dass Kind bis zur Wohnungstür der Mutter zu bringen oder hat er dafür zu sorgen dass das Kind wohlbehalten ankommt? Das Kind ist nicht 5 Jahre oder muss sich um die anderen Kinder kümmern oder so, muss nicht umsteigen - nix. Rein in Bus, heimfahren, Raus aus dem Bus. Fertig. Denn zweimal fahren - das ist bei dem kommenden Wetter nicht unbedingt günstig.
LG Tobi@s