Was ist recht und was nicht?

Guten Tag,

der Nachbar, der ein Grundstück neben dem Geschädigten hat,
hat in einer Nacht und Nebelaktion den Zaun beschädigt.
Betonpfosten sind aus der rde gerissen, stehen aber noch.
Der Maschendrahtzaun war durchgerissen und wurde geflickt.
Ohne den Geschädigten zu informieren, hat der Nachbar sein Grundstück verlassen.
Der Nachbar hat kein Haus auf seinem Grundstück, sondern nur Brachland.

Nach Aufforderung des Geschädigten, wollte der Nachbar das seiner Versicherung melden.
Jetzt hat der Nachbar wiederum in einer Nacht- und Nebelaktion
die Betonpfosten neu betoniert und den geflickten Zaun nicht erneuert.

Der gesamte Zaun wurde erst vor 6 Monaten komplett neu durch eine Firma errichtet.

Ist das Vorgehen des Nachbarn rechten und ist das zu dulden,
oder gibt es hier die Möglichkeit gegen ihn vorzugehen?

Zur Information, der Nachbar ist ein uneinsichtiger Mensch, der dazu neigt Leute zu beleidigen, die seine Meinung nicht teilen.

Danke!

Hallo,

wenn es zweifelsfrei der Nachbar war (gibt es Beweise?) so haftet er für die angerichteten Schäden. Also sollte der Geschädigte erstmal eine Schadenersatzforderung stellen, dann käme evtl. ein Mahnbescheid usw.
Weiterhin wäre eine Strafanzeige mit Strafantrag wegen Sachbeschädigung zu überlegen.

Gruss

iRU

Guten Tag,

Hallo!

Nach Aufforderung des Geschädigten, wollte der Nachbar das
seiner Versicherung melden.
Jetzt hat der Nachbar wiederum in einer Nacht- und Nebelaktion
die Betonpfosten neu betoniert und den geflickten Zaun nicht
erneuert.

Der Geschädigte hat grds. das Wahlrecht, ob er den Schädiger die Sache reparieren lässt oder den dazu erforderlichen Geldbetrag fordert (§ 249 BGB).

MfG
Nikitozzzzz

Danke!
Darf der Schädiger ohne Rücksprache mit dem geschädigten einfach Hand anlegen und den zaun reparieren?

Darf er dabei verbogene Pfosten und einen geflickten Zaun hinterlassen?

Der Zaun war erst 6 Monate alt…

Grüße

Danke!
Darf der Schädiger ohne Rücksprache mit dem geschädigten
einfach Hand anlegen und den zaun reparieren?

Nein, der Geschädigte hat den Anspruch auf professionelle und fachkundige Reparatur.

Darf er dabei verbogene Pfosten und einen geflickten Zaun
hinterlassen?
Der Zaun war erst 6 Monate alt…

Nein, der Geschädigte hat den Anspruch auf Wiederherstellung des Zustandes, in welchem sich die Sache vor der schädigenden Handlung befand.

Hallo,

Darf der Schädiger ohne Rücksprache mit dem geschädigten
einfach Hand anlegen und den zaun reparieren?

Nein, der Geschädigte hat den Anspruch auf professionelle
und fachkundige Reparatur.

Woraus sollte hervorgehen, dass er nicht selber reparieren darf? Nicht mal dann, wenn er selber Handwerker ist?
Gruß
loderunner (ianal)

Die Ersetzungsbefugnis kann ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden. Insbesondere muss der Geschädigte idR keine Rücksicht darauf nehmen, dass die Naturalrestitution für den Schädiger im Einzelfall einfacher ist, weil er den Schaden zB ohne Geldaufwand selbst beheben könnte. Von den allgemeinen Schranken der Rechtsausübung ( §§ 226, 242) ist der Gläubiger allerdings nicht entbunden. Mit Ausübung der Ersetzungsbefugnis entsteht zugunsten des Geschädigten der Anspruch auf Geldersatz; gemeinsam mit der Haftungsnorm bildet § 249 Abs. 2 S. 1 die Anspruchsgrundlage für die Geldforderung. ©
Oetker, in: MüKo, 5. Aufl., 2007, § 249, Rn. 340

Danke,
das klingt interessant.
Mit meinem Bildungsstand verstehe ich die Zeilen leider nicht!
Kann man das bitte etwas anders formulieren?

Danke!
Sebastian

Guten Tag,

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Danke,
das klingt interessant.
Mit meinem Bildungsstand verstehe ich die Zeilen leider nicht!
Kann man das bitte etwas anders formulieren?
Danke!
Sebastian

Der Geschädigte braucht nicht, die Eigenreparatur vom Schädiger hinzunehmen, auch wenn es für den Letzten günstiger ist selbst zu reparieren. Man kann sogar das Geld fordern und es anderweitig verwenden und die beschädigte Sache nicht reparieren (lassen).
Man muss aber bedenken, dass kein Recht ausgeübt werden darf allein mit dem Ziel einem anderen Schaden zuzufügen. Und man muss fair bleiben und mit der anderen Partei eine Einigung suchen.
Und noch: der Schädiger muss den Zaun wieder in den Zustand bringen (lassen), wie er vorher war (also fast neu.)
MfG
Nikitozzzzz