Rabatte gesetzliche Regelungen

Hallo,

welche gesetzliche Regelungen gibt es zur Gestaltung von Rabatten insbesondere im online Handel? Z. B. Mengenrabatte, Versandrabatte, Rabatte des Kaufpreises, etc.

Greift da die Preisangabenverordnung?

Das Rabattgesetz ist ja wohl seit einiger Zeit außer Kraft.

Einen Dauerrabatt verbietet glaube ich das Wettbewerbsrecht?

Gibt es irgendwelche Regelungen wo über Rabatte informiert werden muss? Z. B. wie Versandkosten beim Preis? Oder beliebig, erreichbar über Links oder an irgendeiner beliebigen Stelle auf der Angebotsseite oder in AGB?

Stephanie

Hallo,

welche gesetzliche Regelungen gibt es zur Gestaltung von
Rabatten insbesondere im online Handel? Z. B. Mengenrabatte,
Versandrabatte, Rabatte des Kaufpreises, etc.

das Rabattgesetz und die Zugabeverordnung wurden ersatzlos aufgehoben.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Hintergrund-R…

Greift da die Preisangabenverordnung?

Nein.

Das Rabattgesetz ist ja wohl seit einiger Zeit außer Kraft.

s.o.

Einen Dauerrabatt verbietet glaube ich das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht regelt lediglich die Ansprüche unter den Wettbewerbern, nicht aber zwischen Verbraucher und Handelndem.

Gibt es irgendwelche Regelungen wo über Rabatte informiert
werden muss? Z. B. wie Versandkosten beim Preis? Oder
beliebig, erreichbar über Links oder an irgendeiner beliebigen
Stelle auf der Angebotsseite oder in AGB?

Worum geht es denn nun? Rabatte oder Versandkosten?

Letztere sind über die Preisangabenverordnung geregelt.

Gruß

S.J.

Hallo,

Einen Dauerrabatt verbietet glaube ich das Wettbewerbsrecht?

Das Wettbewerbsrecht regelt lediglich die Ansprüche unter den
Wettbewerbern, nicht aber zwischen Verbraucher und Handelndem.

Irgendwo sind dauerhafte pausenlose Rabatte verboten, wenn sie sich auf den Kaufpreis beziehen. Wenn ein Artikel um 10 % reduziert ist, muss zwischenzeitlich der Normalpreis gefordert werden, ein Dauerrabatt auf den Kaufpreis ist nicht erlaubt. Wo das geregelt ist, weiß ich nicht genau.

Gibt es irgendwelche Regelungen wo über Rabatte informiert
werden muss? Z. B. wie Versandkosten beim Preis? Oder
beliebig, erreichbar über Links oder an irgendeiner beliebigen
Stelle auf der Angebotsseite oder in AGB?

Worum geht es denn nun? Rabatte oder Versandkosten?

Es geht insbesondere um Sammelkauf. Wenn Käufer 20 Artikel kauft, erhält er 20 % Mengenrabatt und zahlt gegenüber Einzelversand reduzierte Versandkosten in Höhe von xy.

Wo muss solche Information stehen oder ist das frei wählbar?

Stephanie

Hallo,

welche gesetzliche Regelungen gibt es zur Gestaltung von
Rabatten insbesondere im online Handel? Z. B. Mengenrabatte,
Versandrabatte, Rabatte des Kaufpreises, etc.

z. B.: § 4 Nr. 3, 4, § 5 I Nr. 2, IV UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/

MfG
Nikitozzzzz

Irgendwo sind dauerhafte pausenlose Rabatte verboten, wenn sie
sich auf den Kaufpreis beziehen.

es geht um die nicht nur gelegentlicher Verkauf von Waren unter Einstandspreis von Unternehmen mit gegenüber kleinen und mittleren Wettbewerbern überlegener Marktmacht.
§ 20 IV GWB

MfG
Nikitozzzzz

Hallo,

welche gesetzliche Regelungen gibt es zur Gestaltung von
Rabatten insbesondere im online Handel? Z. B. Mengenrabatte,
Versandrabatte, Rabatte des Kaufpreises, etc.

z. B.: § 4 Nr. 3, 4, § 5 I Nr. 2, IV UWG
http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/

Ja, genau, das meinte ich, wußte nur nicht mehr wo das steht http://www.gesetze-im-internet.de/uwg_2004/__5.html
„(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist.“

Wobei mich noch mal interessiere würde was eine angemessene Zeit ist.

Zurück zu zulässigen Rabatten, z. B. Mengenrabatten: wie sichtbar und auffindbar müssen die Hinweise dazu nun sein? Sehr offensichtlich? Oder dürfen sie auch unscheinbar irgendwo im Kleingedruckten stehen nach dem Motto der Verkäufer weiß es, die Stammkunden wissen es und die neuen Kunden, die nicht genau nachlesen werden bei der Bezahlung angenehm überrascht?

Stephanie

Hallo,

Irgendwo sind dauerhafte pausenlose Rabatte verboten, wenn sie
sich auf den Kaufpreis beziehen. Wenn ein Artikel um 10 %
reduziert ist, muss zwischenzeitlich der Normalpreis gefordert
werden, ein Dauerrabatt auf den Kaufpreis ist nicht erlaubt.
Wo das geregelt ist, weiß ich nicht genau.

ich finde es zunächst ein Mal fragwürdig etwas zu behaupten ohne die Quelle nennen zu können. Mir ist ein solches Gesetz nicht bekannt.

Definiere doch zunächst was Du unter Rabatt verstehst. Rabatt auf was?

Wenn jemand etwas für 10 Euro einkauft, darf er es für 11 Euro weiterverkaufen. Jeder kann seinen Preis kalkulieren. Verkaufspreise dürfen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, nicht vorgegeben werden.

Es geht insbesondere um Sammelkauf. Wenn Käufer 20 Artikel
kauft, erhält er 20 % Mengenrabatt und zahlt gegenüber
Einzelversand reduzierte Versandkosten in Höhe von xy.

Wo muss solche Information stehen oder ist das frei wählbar?

Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland und das Rabattgesetz ist, wie bereits erwähnt, ersatzlos weggefallen. Solange nicht gegen gute Sitten oder Wettbewerbsrecht verstoßen wird, ist alles möglich.

Gruß

S.J.

Hallo,

Irgendwo sind dauerhafte pausenlose Rabatte verboten, wenn sie
sich auf den Kaufpreis beziehen. Wenn ein Artikel um 10 %
reduziert ist, muss zwischenzeitlich der Normalpreis gefordert
werden, ein Dauerrabatt auf den Kaufpreis ist nicht erlaubt.
Wo das geregelt ist, weiß ich nicht genau.

ich finde es zunächst ein Mal fragwürdig etwas zu behaupten
ohne die Quelle nennen zu können. Mir ist ein solches Gesetz
nicht bekannt.

Dank der Hilfe von Nikito habe ich mich wieder erinnert wo es stand, wie ich im anderen Beitrag schrieb

http://www.gesetze-im-internet.de/uwg
„(4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist.“

Definiere doch zunächst was Du unter Rabatt verstehst. Rabatt
auf was?

Habe ich auch im anderen Beitrag ausführlicher erläutert.

Wo muss solche Information stehen oder ist das frei wählbar?

Es herrscht Vertragsfreiheit in Deutschland und das
Rabattgesetz ist, wie bereits erwähnt, ersatzlos weggefallen.
Solange nicht gegen gute Sitten oder Wettbewerbsrecht
verstoßen wird, ist alles möglich.

Fein. Das wollte ich wissen. Ich war nicht ganz sicher ob Rabattangebote evtl. Schwierigkeiten verursachen könnten in der Art von nicht hinreichend offensichtlichen und auffindbaren Versandkosten.

Ich schließe dann daraus, dass ein Verkäufer Rabattinformationen beliebig platzieren kann, z. B. über einen Link im Angebot und sich dann nicht den Kopf darüber zerbrechen muss ob wohl auch alle Kunden den Link sehen und ob er bei allen Kunden funktioniert (z. B. bei WAP funktioniert vieles nicht mehr).

Stephanie