Unterhalt fürs kind

Guten Tag,
ein vater zahlt für seine 14jährige tochter,die als pflegekind bei den großeltern der mutter lebt,monatlich 349€ unterhalt.jetzt hat der vater ein zweites kind mit neuer partnerin bekommen. alle 3 leben in einem haushalt.veringert sich der unterhalt für die tochter, wenn ja um wieviel?

mfg. alex

Hallo,

eine etwas genauere Antwort kann man nur geben, wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen des Vaters bekannt ist.

Bei einem Unterhaltszahlbetrag von 349 Euro gehe ich davon aus, dass er ungefähr zwischen 2.300 und 2.700 Euro netto verdient.

Sein Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern ist 900 Euro. Dieser bleibt ihm, auch wenn er Unterhalt für das neue Kind bezahlt. Es wird als „zahlen“ angerechnet, auch wenn er mit ihm in einem Haushalt lebt.

Ein Hinweis, falls die Mutter noch lebt und arbeitsfähig ist: die Mutter muss normalerweise auch Barunterhalt bezahlen, wenn sie das Kind nicht selbst betreut - es also in einer Pflegefamilie oder im Heim lebt.

Da das Kind bei den Großeltern minderjährig ist, unterliegt die Mutter auch der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Also hier evtl. mit einem guten Anwalt auch die Mutter in Anspruch nehmen.

Gruß
Ingrid