Markenrecht:Bestandteile von Wortmarken geschützt?

Moin,

angenommen, A hält die eingetragene Wortmarke „Silicon Valley Burger“. Besteht für B die die Möglichkeit, die Wortmarke „Silicon Hill Cosmetics“ zu verwenden oder gar eintragen zu lassen, ohne mit der bestehenden Marke in Konflikt zu kommen? Anders: Sind auch Teile eingetragener Wortmarken so weit geschützt, dass sie nicht in anderer Form zusammengesetzt verwendet werden dürfen?

thx
moe.

das kommt auf die Bestandteile an. Allegmeine begriffe und bezeichnungen könnne nicht geschützt werden, weil sie von der Allgemeinheit benutzt werden könnne müssen, z. B. Fussball, Himmel. Dazu würde ich auch den Begriff Silicon zählen.

Das im Burger Silicon auftaucht, führ nicht dazu, dass jetzt Silicon nur noch vom Burger-Hersteller verwendet werden könnte.

Assoziationsgrenze

das kommt auf die Bestandteile an.

Ja.

Allegmeine begriffe und bezeichnungen könnne nicht geschützt werden, weil sie von der Allgemeinheit benutzt werden könnne müssen,…

Im Prinzip njein.
Der Sachverhalt wäre anders: Man kann keine Begriffe schützen, deren Bedeutung unabhängig vom zu schützenden Objekt bereits definiert ist.
Dadurch kann man zwar „Fußballschuhe“ nicht schützen, aber z.B. „Fußball Tretdingersfürrefüss“ sehr wohl.

Das im Burger Silicon auftaucht, führ nicht dazu, dass jetzt Silicon nur noch vom Burger-Hersteller verwendet werden könnte.

Das wäre im Einzelfall davon abhängig, ob die Assoziation mit dem Begriff eindeutig eine Zuordnung zum geschützten Objekt hervorrufen würde und somit eine Markenrechtsverletzung darstellt.

So wäre zwar „Silicon Valley“ als geographische Lokation nicht schützbar, der SV-Burger schon - und wenn jemand jetzt „Silicon Hill Burger“ aufmacht kann SV-Burger höchstwahrscheinlich dagegen vorgehen da man bewusst mit der Assioziation zu einer geschützten Marke arbeitet; bei „Silicon Valley Software“ hingegen wird so eine Klage kaum erfolgreich sein.

Gruß,
Michael

Hallo,

angenommen, A hält die eingetragene Wortmarke „Silicon Valley
Burger“. Besteht für B die die Möglichkeit, die Wortmarke
„Silicon Hill Cosmetics“ zu verwenden oder gar eintragen zu
lassen, ohne mit der bestehenden Marke in Konflikt zu kommen?

das kommt darauf an, für welche Waren und Dienstleistungen die Marke „Silicon Valley Burger“ geschützt ist. So kann man durchaus Autos, Kleidung oder Computer unter der Marke „Böcklunder“ oder „Nivea“ oder „Pampers“ vertreiben, sofern diese Marken nicht für diese Waren und Dienstleistungen von anderen geschützt wurden.

Recherchieren lässt sich das unter http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/einsteiger

Unter dem Suchwort „silicon“ findest Du dort 59 eingetragene Marken zu den unterschiedlichsten Waren und Dienstleistungen.

Gruß

S.J.

Vielen Dank (owT)
.

Vielen Dank (owT)

Vielen Dank (owT)