ich habe mal gehört, dass es Jugendlichen, in besonderen Situationen, möglich ist das Komplette Sorge- und Erziehungsrecht für sich selber zu übernehmen.
Ist das ein Mythos? Wenn nein, was sind diese Spezielen Situationen?
Hallo,
wenn die Eltern aus irgendeinem Grund nicht in der Lage oder Willens sind das zu übernehmen, wird von Amts wegen in Deutschland ein Vormund bestimmt.
Ohne es zu wissen, würde ich vermuten, daß bei verheirateten Minderjährigen der volljährige (das müste er in Deutschland jedenfalls sein) Ehepartner dieses Amt übernimmt. Was jetzt passiert, wenn zwei miteinander verheiratete Minderjährige (in anderen Ländern kann das Heiratsalter ja geringer sein, als bei uns) ohne ihre Eltern nach Deutschland kommen - ???
Wie man an den Fällen von jugendlichen (Möchtegern-)Weltumseglern sieht, die derzeit durch die Presse geistern, ist das in anderen Ländern oft ähnlich geregelt.
früher gab es tatsächlich mal ein Verfahren der Volljährigkeitserklärung. Dies gibt es heute nicht mehr. Nur nach §§ 112, 113 BGB ist ein Minderjähriger a) für Rechtsgeschäfte die er im Rahmen selbständiger Erwerbstätigkeit bzw. b) im Rahmen angestellter Erwerbstätigkeit abschließt unbeschränkt geschäftsfähig.
Weiterhin kann auch die Ehe nach § 1303 BGB bereits ab 16 Jahren geschlossen werden. Dann muss allerdings der Ehegatte volljährig sein.
Weiterhin kann auch die Ehe nach § 1303 BGB bereits ab 16
Jahren geschlossen werden. Dann muss allerdings der Ehegatte
volljährig sein.
Was praktisch kaum noch vorkommt…
Bleiben dann die Eltern weiter erziehungsberechtigt (etc.) oder gehen die ganzen Rechte und Pflichten dann auf den Ehegatten über? Wäre ja irgendwie komisch, wenn die Eltern z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätten und den Minderjährigen so vom Ehegatten fern halten könnten (natürlich sehr konstruiert, aber denkbar).
Bleiben dann die Eltern weiter erziehungsberechtigt (etc.)
oder gehen die ganzen Rechte und Pflichten dann auf den
Ehegatten über? Wäre ja irgendwie komisch, wenn die Eltern
z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht hätten und den
Minderjährigen so vom Ehegatten fern halten könnten (natürlich
sehr konstruiert, aber denkbar).
Wäre sehr komisch.
Aber meinst du es ist nicht komisch, wenn der Ehegatte gleichzeitig der Erziehungsberechtigte wird?
Gruß
Elke
(deren Ehegatte 1 Jahr lang auch ihr Erziehungsberechtigter war - das ganze hat sich im Ausland abgespielt, wo man erst mit 21 volljährig wurde - lustig übrigens: der ältere Ehegatte blieb auch nach dem 21. Geburtstag erziehungsberechtigt bis man das vor einem Notar annulliert hatte)