Zulassungen für Heil-Methoden

Von: , Frage gestellt am So, 18. Feb 2001

Hallo Ihr!
Wer weiss, wo ich etwas erfahren kann über Voraussetzungen zur Anwendung bestimmter Heilmethoden wie z. B. Bach-Blüten, Reflexzonen-Massage oder Akupressur?
Bach-Blüten sind frei verkäuflich, ich habe aber gehört, dass nur Ärzte und Heilpraktiker Beratungen durchführen und die Blüten entsprechend abgeben dürfen. Ist das so??
Welche Voraussetzungen sind notwendig, um Fußreflexzonen-Massagen, Massagen im Allgemeinen, Akupressur oder dergleichen am Patienten durchzuführen, wenn man kein Arzt oder Heilpraktiker ist? Gibt es da anerkannte Ausbildungen mit entsprechenden Zertifikaten, die dazu berechtigen, eine Praxis zu führen?
Und: Wie steht es um Haftungsfragen, wenn ich als Seminar-Veranstalter solch einen "Therapeuten" verpflichte, der im Rahmen eines Seminars auch praktische Anwendungen durchführt?
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Gruss Eddie

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 40 Minuten hilfreich
    Re: Zulassungen für Heil-Methoden

    Hallo Eddie! ...Bach-Blüten ... dass nur Ärzte und Heilpraktiker Beratungen :durchführen und die Blüten entsprechend abgeben dürfen.
    Bach-Blüten gehören ins Reich der Esoterik und dort kann jeder nach Belieben beratend wirken und Beliebiges erzählen. Welche Voraussetzungen sind notwendig, um
    Fußreflexzonen-Massagen, Massagen im Allgemeinen, Akupressur
    oder dergleichen am Patienten durchzuführen, wenn man kein
    Arzt oder Heilpraktiker ist? Gibt es da anerkannte
    Ausbildungen mit entsprechenden Zertifikaten, die dazu
    berechtigen, eine Praxis zu führen?
    Hier kannst Du Dich über die Heilpraktiker-Ausbildung informieren:
    http://www.paracelsus.de/index.html?ausbildung/pf_ma...

    Unterhalb der Heilpraktiker-Qualifikation gibt es keine anerkannten Abschlüsse, wenn man unter "anerkannt" versteht, mit Krankenkassen abrechnen zu dürfen.

    Gruß
    Wolfgang

    • Antwort von nach 51 Minuten hilfreich
      Re^2: Zulassungen für Heil-Methoden

      Holla Unterhalb der Heilpraktiker-Qualifikation gibt es keine
      anerkannten Abschlüsse, wenn man unter "anerkannt" versteht,
      mit Krankenkassen abrechnen zu dürfen.
      Vielleicht etwas genauer, es geht nicht nur um die Abrechnung mit den Krankenkassen (mag fuer einige vielleicht das wichtigste sein :) ).
      "Heilen" darf nicht jeder, und auf die Art der Behandlung kommt es auch nicht an. Also entweder irgendeine Form der "normalen" Medizinausbildung oder Heilpraktiker (obwohl ich mir gerade die Frage stelle, wie das bei "Geistheilern" juristisch ist...).
      Beratung ist erlaubt, es besteht aber die Gefahr, das es schnell auf die Diagnostik hinauslaeuft, was wiederum die entsprechende Zulassung erfordert.
      Noch zum Handel mit "Mittelchen"; sind es keine Stoffe, die zugelassen werden muessen (im weitesten Sinne), darf sie jeder kaufen/verkaufen. Aber da koennte vielleicht ein Apotheker weiterhelfen...

      Gruss, Lutz

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