Ehemals kostenloses Girokonto

Liebe Experten,

angenommen jemand hat vor Jahren ein „lebenslang kostenloses“ Girokonto bei einer Direktbank in Anspruch genommen. Diese Bank wurde zwischenzeitlich von einer anderen Bank übernommen. Jahrelang gab es keine sichtbaren Änderungen an diesem Konto, sprich es war weiterhin kostenlos. Darf die Bank dann plötzlich Gebühren für dieses Konto verlangen und dieses einfach vom Konto abbuchen, ohne dass der Kunde diesem aktiv zustimmt?

Entspricht eine solche Änderung nicht einer Änderung der Geschäftbedingungen und muss eine solche Änderung nicht in beidseitigem Einvernehmen erfolgen?
Müsste so etwas hingenommen werden oder kann es Sinn machen, Einspruch zu erheben?

Die Frage ist nicht fiktiv, so etwas hat es wirklich schon gegeben: die Advance Bank wurde von der Dresdner Bank übernommen.

Danke für eure Einschätzungen

sprich es war weiterhin kostenlos. Darf die Bank dann
plötzlich Gebühren für dieses Konto verlangen und dieses
einfach vom Konto abbuchen, ohne dass der Kunde diesem aktiv zustimmt?

Normalerweise bekommt man Änderungen der Geschäftsbedingungen zugeschickt und muß aktiv widersprechen , wenn man diese Bedingungen nicht will. Wenn eine Bank warten würde, bis alle Kunden einer Ändderung aktiv zustimmen, könnte sie wahrscheinlich bis zum St. Nimmerleinstag warten.

Entspricht eine solche Änderung nicht einer Änderung der
Geschäftbedingungen und muss eine solche Änderung nicht in
beidseitigem Einvernehmen erfolgen?

Wenn icht widersprochen wurde, gilt das als Zustimmung.

Müsste so etwas hingenommen werden oder kann es Sinn machen,
Einspruch zu erheben?

Ja, nein. Kleiner Tip: Man kann die Bank auch wechseln.

Hallo,

Normalerweise bekommt man Änderungen der Geschäftsbedingungen
zugeschickt und muß aktiv widersprechen , wenn man diese
Bedingungen nicht will.

diese Vorgehensweise muss allerdings zuvor ausdrücklich und wirksam vereinbart worden sein. Sonst ist so etwas nicht zulässig.

Siehe hierzu auch http://www.rechtzweinull.de/index.php?/archives/91-F…, insbesondere Punkt „Änderung der AGB“

Gruß

S.J.

Normalerweise bekommt man Änderungen der Geschäftsbedingungen
zugeschickt und muß aktiv widersprechen , wenn man diese
Bedingungen nicht will. Wenn eine Bank warten würde, bis alle
Kunden einer Ändderung aktiv zustimmen, könnte sie
wahrscheinlich bis zum St. Nimmerleinstag warten.

Entspricht eine solche Änderung nicht einer Änderung der
Geschäftbedingungen und muss eine solche Änderung nicht in
beidseitigem Einvernehmen erfolgen?

Wenn icht widersprochen wurde, gilt das als Zustimmung.

Mal angenommen der Hinweis auf diese Änderung erfolgt nicht als separates Schreiben sondern befindet sich als Hinweis auf den Kontoauszügen. Zudem ist er über die Kontobewegungen durch Homebanking voll im Bilde und hat keinen Bedarf die Papierkonto-Auszüge zu prüfen. Kann die Bank davon ausgehen, dass der Betroffene die Information erhalten hat?
Es gibt doch keinen Nachweis, dass der Betroffene den Brief überhaupt erhalten hat. Theoretisch kann der Brief doch auf dem Postweg, durch Nachbarn oder in der eigenen Familie verloren gegangen sein.

Müsste so etwas hingenommen werden oder kann es Sinn machen,
Einspruch zu erheben?

Ja, nein. Kleiner Tip: Man kann die Bank auch wechseln.

Schon klar, aber muss man sofort kampflos aufgeben? Mit einem Girokonto ist eine Menge verbunden. Es gibt Daueraufträge, Lastschriften und andere Verbindlichkeiten. Das muss gut geplant sein und schliesslich möchte man mit seinem Konto ja nicht alle Monate weiterziehen.

Im konkreten Fall liegen zwischen Benachrichtigung und Abbuchung 3 Monate. Selbstredend dass Rückwirkend für diesen Zeitraum in einem Mal abgerechnet wird. Ironie wer dabei etwas böses denkt.

In diesem Zusammenhang bewegt mich aber eine weitere Frage. Grundsätzich bin ich als Kontoinhaber verpflichtet, die Umsätze zu prüfen und binnen einer Frist unrechtmässige Abbuchungen stornieren zu lassen (leider passiert so etwas heute nicht selten).
Kann eine „unrechtmäßige“ Abbuchung der Bank nicht ebenfalls storniert werden? Oder gibt es einen Unterschied zwischen Lastschrifteinzug und den Bankgebühren?