Herstellung von Speisen

Hallo zusammen,

nach meiner Verbannung aus dem Existenzgründungsbrett nun nochmal hier meine Frage:

Darf ich in meiner Küche zu Hause z.B. Pizza selbst backen und diese dann wie ein Pizzalieferservice verkaufen? Welche Vorschriften und Co muss ich einhalten? Muss ich meine Küche vorher „abnehmen“ lassen?

Vielen Dank für Eure Antworten

Tobias

PS: Pizza ist ein frei gewähltes Beispiel

ich bin kein Spezialist fürs Ö-Recht…aber Lebensmittel sind rechtlich sehr heikel…

Mitarbeiter brauchen ein aktuelles Gesundheitszeugnis, Hygiene-Vorschriften etc. .Ich denke, dass hört sich eher nach einer Totgeburt an.

Hallo,

irgendwann gings mal um so einen Fall in so einer Selbstständig-Machen-Dokusoap.
Die Familie wolle damals einen Catering-Service großziehen. Ihr wurde untersagt dies in eigenen Räumen zu machen, sie haben sich in der Sendung eine Art Großküche gemietet.

Frag mal bei deinem zuständigen Landratsamt, Abteilung Lebensmittelüberwachung,
ob die dir weiterhelfen können.

Grüße Ute

Hallo,

mal als Beispiel für Vorschriften:
mein ehemaliger Vermieter (Koch) hat sich seinen Garagennebenraum zur Gewerbeküche umgebaut (mit Gebrauchtgeräten) um einen Partyservice aufzumachen. Das lief auch ganz gut. Als er dann seine Frau einstellte, musste er eine Angestelltentoilette einbauen (hat er in den Keller des Hauses gebaut). Auch der Hinweis, dass seine Frau doch sowieso in der Wohnung auf die Toilette geht hat nichts geholfen.
Die Frau geht jetzt weiterhin in der Wohnung auf die Toilette und im Keller gibts ein verwaistes Angestelltenklo.

Gruß, Niels

Vielen Dank für Eure Antworten soweit - was natürlich niemanden davon abhalten soll, weitere Tips zu geben. Merci

Au ja,

dazu fällt mir auch noch was ein. Eine Bekannte wollte einen Spezialitäten-Lieferservice in einer kleinen schwäbischen Stadt eröffnen. Um auch eine Abholung zu ermöglichen und den Gästen das warten schöner zu gestalten hat sie einen Bistrotisch aufgestellt. So und ab da wurde ihr unterstellt, dass sie Speisen und Getränke auch in dem Abhollädchen anbietet, was aber nicht so war.
Und bedingt dadurch sollte sie Damen- und Herrentoiletten einbauen (wie um alles in der Welt in einer Küche in Größe einer Garage und 2 x 3 Meter Verkaufsraum.

Sie hat das mit dem Lieferdienst dann einfach gelassen. Auch nachdem sie darauf hingewiesen hat, dass sie dann halt auf den Tisch verzichtet wurde an den Toiletten festgehalten.

Grüße Ute

Hallo,
das ist grundsätzlich nicht erlaubt. Wer gewerblich Speisen herstellt braucht eine extra Küche. Fragen ans Ordnungsamt, die verweisen dann in der Regel an die zuständigen Ämter.
Gruß Günter

Danke für Deine Antwort - Aber was ist mit den ganzen „Marmeladen - Damen“ aus den TV - Sendungen, die ihre Konfitüre am heimischen Herd kochen und dann in alle Welt exportieren - das müsste dann doch auch nicht erlaubt sein, oder?