Bahnticket nicht annehmen

Hallo,

Person A hat ein Bahnticket geschickt bekommen.
Person A hat seine Kontoauszüge geholt und festgestellt das 19߀ abgebucht wurden.
Person A hat aber kein Ticket bestellt.
Person A ruft bei der Bahn an, die Bahn mein das Person A bestellt haben muss. Einen Beweis gibt es nicht. Die Bahn will das Ticket nicht zurücknehmen, da es sich um ein Sparticket handelt.
Person A stellt dem Bahnmenschen die Frage wie das sein kann, das per Telefon eine Lastschrift erstellt wird, OHNE Unterschrift des Kontoinhabers. Bahn meint das machen sie immer so. Person A stellt die Frage, das wenn er Herr X ist und nun Bankdaten von X angibt, ob X dann das gleiche Schicksal teilt. Bahn meint: Warum sollte das jemand machen.

Person A würde gerne wissen ob er nun pech hat und schlichtweg reingelegt wurde oder kann Person A das Geld zurückbuchen lassen und das Ticket an die Bahn zurücksenden?
Und allgemein die Frage ob solch ein Vorgang überhaupt Rechtens ist

Grüße

Also,

so rein gefühlsmäßig gesagt, irgendwer (wenn der Betroffene es nicht selber war) hat wohl alle Angaben die notwendig sind ein Ticket zu buchen. Der Bahn ist das zumindest nach meiner Erfahrung egal, sie hat ein gültiges Konto, passend zu einer gültigen Adresse, wenn das Ticket über das Internet gebucht wurde, dann gibt es auch keine Unterschrift.

Also, wenn es sich für den Betroffenen lohnt, dann würde ich an seiner Stelle Anzeige bei der Polizei machen und darauf hinweisen, dass die Bankdaten missbräuchlich verwendet wurden. Ob es allerdings die Bahn interessiert? Und dann würde ich als Betroffener mal bei der Bank anfragen ob es möglich ist für die Bahn-Einzüge eine Sperre rein zu machen. Blöde ist es dann nur, wenn der Betroffene selber mal ein Ticket buchen will.

Grüße Ute

Person A würde gerne wissen ob er nun pech hat

Ja, die Sache ist schließlich ärgerlich.

und schlichtweg
reingelegt wurde

Offensichtlich.

oder kann Person A das Geld zurückbuchen
lassen und das Ticket an die Bahn zurücksenden?

Aber klar! Immerhin hat er nichts bestellt, und wenn irgendjemand auf seinen Namen bestellt, ist das ja nicht sein Problem.

Und allgemein die Frage ob solch ein Vorgang überhaupt
Rechtens ist

Nein.

Levay

Hallo,

Person A sollte erstmal die Lastschrift zurückholen (geht innerhalb von 6 Wochen). Die Bahn wird sich dann schon rühren, wenn sie das Geld haben will und beweisen/nicht beweisen, dass der Anspruch begründet ist.

Gruss

Iru

> Die Bahn wird sich dann schon rühren, wenn sie das Geld haben will und beweisen/nicht beweisen, dass der Anspruch begründet ist.

Danach könnte man dieses Schreiben passend abwandeln und zur Anwendung bringen:

/t/inkasso-zahlungsaufforderung-abmahnung/4990641/4

Gruß

Stefan

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Person A stellt dem Bahnmenschen die Frage wie das sein kann,
das per Telefon eine Lastschrift erstellt wird, OHNE
Unterschrift des Kontoinhabers.

So buche ich meine Bahnfahrten immer. Es hat bei mir noch nie Probleme gegeben.

Person A würde gerne wissen ob er nun pech hat und schlichtweg
reingelegt wurde

Vermutlich, jemand der A so gut kennt, dass er alle ANgaben eingeben konnte. Früher bestellte man Pizza, ein Taxi oder auch mal ein Bestattungsunternehmen unter falschem Namen, wenn man jemanden ärgern wollte, heute eröffnet das netz ganz andere Möglichkeiten.

oder kann Person A das Geld zurückbuchen lassen

Das geht immer.

Und allgemein die Frage ob solch ein Vorgang überhaupt Rechtens ist

Wie gesagt, viele Leute buchen ihre Bahnfahrkarten inzwischen auf diese Weise.

Danke für die Antworten.

Person A ist kein Bahnfahrer, er mag den PKW doch lieber :smile:

Das Ticket wurde nicht online bestellt, sonder Telefonisch!

Online hat Person A das mal kurz probiert, geht nicht, da man eine Kreditkarte benötigt, die Person A nicht hat.

Person A wird dann das Geld morgen früh gleich zurückbuchen lassen und das Ticket zurücksenden, Person A kauft sogar eine Briefmarke.

Jedoch findet Person A und ich auch, das solch einem „Bestellverfahren“ ein Riegel vorgeschoben werden sollte, vorallem bei „Spartickets“ die nicht zurückgegeben werden können laut Bahn. Bei einem normalen Ticket wäre es kein Problem meinte der Bahnbeamte zu Person A.

Alles in Allem, wird Person A aber damit rechnen müssen, dass sich die Bahn per Anwalt melden wird, oder? Und da stellt sich Person A die Frage (Person A hat keinen Rechtschutz) wie es dann weitergeht? So ein Anwalt bzw. sogar ein Gerichtsverfahren ist doch viel teurer als 190€, oder? Und selbst wenn Person A gewinnt, bleibt Person A doch auf den Rechtsanwaltkosten sitzen?

Person A ist ziemlich angep…t

achja, die Kontodaten könnten viele haben, da es das Konto seid gut 20 Jahren gibt! BLZ und Kontonr. ändern sich ja nicht. Somit kommen viele in Betracht… z.B. Unternehmen (da fehlt jedoch der Grund), Exfrau von Person A, Exfreundinnen von Person A, Unbekannte (Person A hat vor gut 6 Monaten mal seinen Geldbeutel inkl. EC Karte verloren, Person A erhielt nur neue Karte mit neuem Pin aber kein neues Konto) etc. etc.

Und nochmal die Frage, da ich hier keine genaue Antwort erhalten habe (oder überlesen habe)

DARF die Bahn überhaupt solch Bestellungen telefonisch annehmen?
Taxi, Pizza etc. da handelt es sich um „kleine“ Beträge, so ein Bahnticket kann ja doch mehr kosten, Bsp. Sylt —> Konstanz und zurück sind mal locker 500€+…

Online sichert die Bahn ab mit Kreditkarte, telefonisch reicht ne ec-karte? aus welchem Grund? Gibt es überhaupt unternehmen die so etwas machen? Man muss doch überal unterschreiben auch bei onlineabschlüssen bekommt man einen Vertrag (Bsp. DSL Vertrag) dieser wird auch nicht einfach geschalten… grml

Hallo,

nach dem Schreibfehler oben hatte ich ja noch die Hoffnung auf 19 und nicht 190 Euro. Das ist aber ein teures Sparticket. Also: Ich weiss nur von einem Betroffenen einer Billigfluglinie, dass es nicht einfach ist gegen sowas vorzugehen. Das Problem ist, jemand hat deinen Namen und deine Bankverbindung.
Der Streit bei unserem Bekannten ging aber tatsächlich nur um rund 20 Euro.

Er ist übrigens noch nicht ausgestanden. Leider fliegt er immer mal wieder mit denen und sie wollen ihr Geld sonst drohen sie damit, dass er aks „unerwünschte Person“ nicht mehr mitspielen darf.

Also, ich würde die Lastschrift zurückgehen lassen, bei der Polizei Anzeige gegen unbekannt erstatten und wenn die Bahn sich schräg stellt denen diese Anzeige präsentieren.

Und dann wäre es doch mal sehr interessant welches Ar… denn deine Bankverbindung dafür nimmt und vor allem schütz dich, dass es nicht wieder vorkommt (frag mal deine Bank was man machen kann).

Grüße Ute

Prinzipiell darf jeder Verträge schließen, wie er will. Nur wenige haben Ausnahmeregelungen.

Es wird halt nur schwierig, die Willenserklärung des Käufers auch nachzuwiesen. Kabel Deutschland zum Beispiel (weil ich es dort vor kurzem erlebt habe) macht es so, daß dort ein Band eingeschaltet wird, es wird einem vorgelesen was man bestellt und muß das mit vollem Namen etc. bestätigen.

Servus,

Bsp. Sylt —>
Konstanz und zurück sind mal locker 500€+…

Du sprichst in DM.

Der DB-Anteil kostet 270,70, dazu kommt vielleicht noch n Zehner pro Richtung. Lass es 300 € sein.

Teuer ist PKW, Bahn ist bloß lästig.

Schöne Grüße

MM

ne es sind 190€ angeblich 2 Fahrkarten, einmal 59€ 2. Klasse und einmal 119€ 1. Klasse plus 10€ Gebühr für telefonische Bestellung.

Schützen geht da nicht, das Problem ist, das es nach Meinung von Person A und seiner Bank unzulässig ist, eine Abbuchung ohne UNTERSCHRIFT oder PIN von einem Konto durchzuführen.

Stellt euch mal vor, ihr könntet NUR mit Kto.Nr. (Name ist nichtmal mehr nötig bei den Banken laut Person A) Sachen kaufen… Person A aber auch mir ist KEINE Firma bekannt die so arbeitet.

Denn auch Person A hat noch alte Kontoauszüge oder Überweisungen etc. von anderen Personen. Oder z.B ich habe in meiner Firma ständig mit Konten zu tun. Wäre ja schon lustig wenn ich ohne Konsequenzen zu befürchten (denn wie will man mich erwischen) Bahntickets für die Leute bestelle, just 4 fun…

Grüße

Geht, geht nicht…
Prinzipiell hat ein Diensteanbieter das Recht, seine Leistung jedem zur Verfügung zu stellen.
Konkret: Die Bahn kann Tickets schicken, wem sie wollen wann sie wollen.

Kann der Dienstleister jedoch nicht beweisen, dass die Leistung bestellt/aufgefordert war, so entstehen dem Empfänger keine verbindlichen Kosten durch das Angebot der Leistung.

Konkret: Kann die Bahn ihrerseits nicht beweisen, dass das Ticket angefordert war, muss der Empfänger es nicht bezahlen.

Hat die Bahn jedoch eindeutige Aufzeichnungen, aus denen zweifelsfrei hervorgeht dass das Ticket bestellt wurde (z.B. Telefonmitschnitt der Bestellhotline) so ist der Empfänger verpflichtet entweder zu beweisen, dass er das Ticket nicht bestellt hat, oder alternativ zu bezahlen.

Mich würde mal der theoretische Fall interessieren, dass ein Telefonmitarbeiter eines Unternehmen im Kundenservicesysten den falschen Bestandskunden für eine Order ausgewählt hat ( „Meier, ja hab’ ich … gut Herr Meier, Sie kriegen das Produkt“ [Herr Meyer bedankt sich und legt auf] ) — wie zieht sich der Empfänger aus der Affäre, wenn das Telefonat nicht mitgeschnitten wurde?
Würden dadurch sämtliche Telefonbestellungen anfechtbar?

Gruß,
Michael

Hallo,

für mich sind das zwei Fragen:

A. Darf die Bahn so Verträge schließen?

B. Darf sie ohne schriftliches Einverständnis abbuchen.

Zumindest B wundert mich. Ich kenne es so, dass sich Banken inzwischen durchaus sperrig anstellen und relativ hohe Hürden aufbauen, damit jemand überhaupt Lastschrift anbieten darf. Das gilt zumindest für Otto-Klein-Einzieher. Aber aus genau diesen Gesprächen kenne ich das eigentlich so, dass sich Banken regelmäßig / Stichprobenhaft noch mal darüber versichern, dass wirklich auch Unterschriften abverlangt werden. Denn - so Auskunft von 3 verschiedenen leitenden Bankmitarbeitern verschiedener Kreditinstitute - bei Problemen muss der einziehende Kunde nachweisen dass er vom Kontoinhaber! (nicht die Frau, nicht der Nachbar, nicht Mister X) die Einwilligung hatte. Das dürfte der Bahn hier schwerfallen.

Zu A würde ich mal sagen: JA, darf - wie siehts da aus mit Fernabsatzgesetz? Gilt das nicht auch am Telefon inkl. Widerspruchsfrist von 14 Tagen? (Mal abgesehen davon, dass im Raum steht, zwischen wem hier was geschlossen wurde)… Letzteres aber ausdrücklich verbunden mit der Aussage ianal.

LG Petra

Mit dem Wiederrufsrecht könntest du sogar Recht haben.
Auch meines Wissens nach, kann man innerhalb von 14 Tagen vom Kauf zurück treten (ich glaub das ist sogar im HGB geregelt) Jedoch schließt die Bahn eine Rückgabe aus, mit der Begründung das es sich um ein Sparticket handelt. Weitere Infos habe ich nicht gefunden, wieso die Bahn AGBs über den Deutschen Gesetzen stehen, und vorallem warum man „normale“ Tickets zurückgeben kann und Spartickets nicht…

Person A hat bei der Bahn nachgefragt ob das Telefonat von der Bestellung aufegezeichnet wurde, da die Computerstimmte am Anfang sagt, das die Gespräche aufgezeichnet werden, wenn man nicht dem Mitarbeiter sagt das man dies nicht möchte.

Person A bekam jedoch von der Bahn folgende Antwort (sehr irritierend)

„So schlimm ist die Bahn auch nicht, auch wenn viel über Datenmißbrauch gesprochen wurde in der Presse. Es kommt zwar die Ansage jedoch wird max. 1 von 1000 Anrufen mitgeschnitten zur Verbesserung der Qualität.
Diese Daten werden sofort bearbeitet und wieder gelöscht, eine Speicherung der Gespräche erfolgt nicht. Es geht bei der Aufnahme auch nicht darum etwas zu beweisen sondern die Call-Center Mitarbeiter besser schulen zu können, Name des Anrufers wird nicht mitgespeichert.“

das wars…

Mit dem Wiederrufsrecht könntest du sogar Recht haben.
Auch meines Wissens nach, kann man innerhalb von 14 Tagen vom
Kauf zurück treten

Hallo,
mit Fernabsatz kommst du nicht weiter:
„Die Vorschriften über Fernabsatzverträge finden keine Anwendung auf Verträge … über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen … Beförderung … wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen“
http://dejure.org/gesetze/BGB/312b.html
Grüße
Ulf

danke, wieder was gelernt :wink:

wäre nur eine einfache alternative gewesen, da Person A fürchtet, das die Bahn klagen wird, da die Bahn ja eh Rechtsanwälte hat und Person A fürchtet das die Rechtsanwaltskosten nachher höher sind wie die 190€ für die Bahnkarte.

Wobei ich denke das dies ein Witz wäre, dann könnte ja jede Firma die eh Rechtsanwälte hat, mit diesen drohen und viele Bürger würden „Kleinbeträge“ lieber bezahlen als nachher hohe Anwaltskosten zu haben… ein Witz das Ganze