Kindesunterhalt wird nicht mehr gezahlt

Hallo zusammen,
ein Vater meint er könnte keinen Unterhalt mehr für seine 16 jährige Tochter zahlen.Es wird nur lapidar zur Mutter gesagt „dann solle sie doch versuchen zu pfänden“. In der Gergangenheit hatte er nur einen Mindesbetrag gezahlt. Vater ist voll berufstätig.
Welche Möglichkeiten hat man an den Kindesunterhalt zu kommen?
Lohnpfändung? Unterhaltsvorschusskasse Jugendamt?
Danke fürTipps.
Gruß
Ein Interessierter

Du gehst zum JA.
Diese vereinbaren ein Termin mit Dir und dem Vater. Evtl. gibts ne Lösung?

Unterhaltsvorschuss erhältst du glaube ich nicht mehr, da deine Tochter schon 16 ist.

Wenn dein Kind in Ausbildung ist, kann es sein, das der Vater kein Unterhalt mehr zahlen muss.

Wenn er weiterhin nicht bezahlt, brauchst du einen Titel, diesen muss der Vater „freiwillig“ unterschreiben, tut er dies nicht, musst du dir einen Anwalt nehmen.

Mindestunterhalt muss er bezahlen nach DDT wenn er weniger wie 1.500€ netto hat, verdient er weniger wie 900€ netto muss er keinen Unterhalt bezahlen, da er beim SB liegt. (wurde von Gerichten aber auch schon anders gehandhabt)

Hast du dem Vater evtl. mal angeboten den Kindesunterhalt direkt an dein Kind zu überweisen? Ich pers. würde auch lieber an mein Kind direkt zahlen, als an eine Mutter die das Geld nachher für sich nutzt (diese Mütter gibt es leider, geben Ihrem Kind 50€ Taschengeld und sacken den KU und das KG ein), was nicht heissen soll das du so bist)
Anspruch DEINER Tochter, nicht DEINER ist 295€ is nen haufen Geld für ne 16jährige. Und denk daran, theoretisch bist auch du verpflichtet ihr diesen Betrag zu bezahlen, jedoch stellst du ihr dafür ein Zimmer und essen. D.h. diese 295€ sind die deiner Tochter + Kindergeld von 164 € und nicht DEIN Geld

Grüßle

Sofort Anwalt
Hallo,

aus hinreichender Erfahrung gebe ich folgenden Tipp:

Anwalt für Familienrecht konsultieren, der prüft das Einkommen des Unterhaltpflichtigen, setzt sich mit diesem in Verbidung bezüglich Zahlungsaufforderung. Sollte dies fruchtlos in der angesetzten Frist verstreichen, wird ein sogenannter Titel (die Höhe der Unterhaltssumme) per Gericht erwirkt und gegebenenfalls gepfändet, sollte der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig zahlen. Unterhaltszahlungen gehen VOR sämtlichen anderen Forderungen.

Ein Unterhaltsvorschuss in Höhe von 89 Euro zahlt das Jugendamt lediglich Alleinerziehenden. Diesen Vorschuss holt sich das Amt beim Unterhaltspflichtigen zurück.

LG und viel Erfolg

  1. Unterhaltsvorschuss beträgt 125€ das weiss ich aus erster Hand!
  2. Hallo? Gleich Anwalt? muss ja nicht sein, kostet auch nur! Normale Menschen brauchen keinen Anwalt!
  3. Es gibt viele Wege die nach Rom führen…

Grüße

  1. Korrektur:

Nach Abzug des für ein erstes Kind zu zahlenden Kindergeldes ergeben sich ab 1. Januar 2009 folgende Unterhaltsvorschussbeträge:

für Kinder bis unter 6 Jahre
117 EUR/Monat

für ältere Kinder bis unter 12 Jahren
158 EUR/Monat

Also kommt dies hier garnicht zum Tragen.

  1. Normale Menschen verwehren seinem leiblichen Kind NICHT den Unterhalt!

  2. … man kann auch vieles Zerreden … Handeln statt „Samthandschuh“ … der Sachverhalt scheint doch klar.

Sonnige Grüsse

Hallo destiny,

(diese Mütter gibt es leider, geben
Ihrem Kind 50€ Taschengeld und sacken den KU und das KG ein),

und zahlen Miete für eine größere Wohnung, beheizen diese auch zu Zeiten, in denen das Kind aus der Schule zuhause ist, kaufen Lebensmittel, Kosmetika, Putzmittel für die größere Wohung, kaufen Kleidung oder geben Kleidergeld…

Gruß, Karin

PS: Dass der Naturalunterhalt und die Erziehungsarbeit nur mit dem gleichen Betrag wie der Barunterhalt des abgegolten ist, halte ich für ein Gerücht.

ohne jetzt hier einen Streit vom Zaun zu brechen, aber hier mal eine kleine Rechnung :wink: btw. ich habe ja selbst einen Vorteil vom KU, nur das ich 199€ KU für meinen kleinen anlege und keinen Pfennig davon vom KU des Vaters nehme, dafür hab ich das KG und mein Geld (und ich hab trotzdem was über)

So:
Miete 3 Zi. Whg (1 Zi fürs Kind) 600€ warm (75m²)

größe Kinderzimmer (15m²) = 135 € Miete warm!
Essensbedarf: = 150 € (kann auch weniger sein)
Kosten Kind: = 285 €

Geldzuwendung Staat = 164 €
Unterhalt Mutter = 295 €
Unterhalt Vater = 295 €
Gesamtguthaben Kind = 754 €

bleibt unterm Strich = 469 € für die Tochter

Von dem Geld kann sie sich Schminke, Klamotten etc. kaufen… meiner Meinung nach zuviel für eine 16 jährige!

Und von wegen Aufwand für die Mutter, sry aber ich habe mein Kind bekommen weil ich es liebe, ich brauche dafür kein Geld! Und welchen Aufwand macht eine 16jährige denn? Ist ja kein Säugling mehr! Sollte die Mutter Betreuungsaufwand haben, so müsste der Expartner einen Betreuungsunterhalt zahlen, was ja wohl nicht der Fall ist.

Jetzt bin ich mal gespannt wie das wiederlegen willst :wink:

PS: ein Hartz4 Empfänger 40 Jahre bekommt 284€ vom Staat für Kleidung/Essen/weggehen etc… eine 16jährige 754 €… und ich weiss von Freundinen das diese sich am KU berreichern können, wenn sie wollen.

grüßle

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richtig! normale Menschen…
Meistens gibts es aber immer einen Grund warum Väter das machen, nicht ohne Grund zahlen mehr 90% der Männer Ihren Unterhalt !?!
Evtl. verwehrt die Mutter den Kontakt des Kindes zum Vater?
Oder die Tochter hat sich beim Vater beschwert, das sie kein TG bekommt?
Es gibt viele Gründe die vom menschlichem her verständlich sind.

Ja, läuft der Umgang normal, der Vater ist nicht gesprächsbereit und zahlt einfach nicht mehr und sonst gibts es auch keine Gründe, dann bleibt einem nichts anderes übrig als zum Anwalt zu gehen.

Das Prob. ist, das die meisten Mütter mit PKH klagen, was mich, dich alle anderen Steuerzahler Geld kostet, ich habe keine Lust für nicht kompromisbereite Mütter Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen, du?

Grüßle

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Von dem Geld kann sie sich Schminke, Klamotten etc. kaufen…
meiner Meinung nach zuviel für eine 16 jährige!

Wasser, Strom, Versicherungen, Waschpulver, Geschirrspülmittel, Shampoo, Duschgel, Deo, Tampons, Pille, Heftpflaster, Toilettenpapier, Papiertaschentücher, Schulbücher, Hefte, Schreibwaren, Internet, Telefon/Handy … usw. usw.

Kind bekommen weil ich es liebe, ich brauche dafür kein Geld!

Ich liebe mein Kind auch, aber davon kann ich es nicht ernähren, kleiden, versichern, Schule zahlen.

Und welchen Aufwand macht eine 16jährige denn? Ist ja kein
Säugling mehr

Wenn ich an die grauen Haare meines alleinerziehenden Chefs denke die er in der Zeit von 13-18 bei seiner Tochter bekommen hat…

Sollte die Mutter Betreuungsaufwand haben, so
müsste der Expartner einen Betreuungsunterhalt zahlen, was ja
wohl nicht der Fall ist.

Der Vater zahlt Barunterhalt, die Mutter Naturalunterhalt (siehe Aufzählung oben)
Betreuungsunterhalt für die Mutter gibt es für Kinder bis 3 Jahre, danach muß inzwischen begründet werden warum dieser noch notwendig ist.

PS: ein Hartz4 Empfänger 40 Jahre bekommt 284€ vom Staat für
Kleidung/Essen/weggehen etc…

Stimmt nicht:

Das Arbeitslosengeld II (ALG II) beträgt 351 Euro monatlich in den alten und neuen Bundesländern. Das Sozialgeld beträgt für Kinder bis zum 14. Lebensjahr beträgt bundeseinheitlich 281 Euro. Hinzu kommen Unterkunfts- und Heizkosten, soweit sie angemessen sind.

aus: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/leis…

wobei die Zahlen wohl auch schon überholt sind und etwas höher
und beim Regelsatz für Kinder zur Zeit das Bundesverfassungsgericht prüft, weil dieser Betrag eben nicht ausreicht.

ich weiss von Freundinen das diese sich am KU berreichern
können, wenn sie wollen.

Alleine im Monat August hatte ich Kosten von ca. 400 € nur für Schulbedarf (Bücher, Hefte, Ordner, Zeichenblock, Pinsel, 2 Paar Turnschuhe, Wandertage usw.) dazu kommen monatlich 33 € Fahrtkosten zur Schule.

Außerdem muß vom laufenden Barunterhalt angespart werden für absehbare Kosten (Schullandheim, Brille, Zahnspange, PC, Führerschein, evtl. sogar späteres Studium usw.)
Wie bitte kann man sich am KU bereichern?

Es ist schön für dich wenn du einen Job hast bei dem du genug verdienst um für dich und dein Kind (vor)sorgen zu können ohne auf den KU angewiesen zu sein, aber diese Möglichkeit haben noch lange nicht alle Alleinerziehenden.
Am Anfang oft wegen verkürzten Arbeitszeiten aufgrund der notwendigen Kinderbetreuung und später weil sie dadurch den Anschluß/Aufstieg verpasst haben und mit 40+ entsprechende Chancen selten bekommen.

Grüße Bröselchen