Umgangsrecht - Welche Rechte hat die Mutter?

Guten Tag,

ich bin der Freund der Mutter. Sie hat 1 Kind (2 Jahre alt) und hat das alleinige Sorgerecht. Der Vater hatte letztens auf Umgangsrecht geklagt. Ihm wurde gewährt, dass er das Kind 2 mal die Woche, am Montag und Donnerstag sehen darf. Diese Tage waren fest geregelt.
Damals hat das auch noch mit seiner Arbeit hingehauen (jetzt arbeitet er Schicht). Außerdem konsumiert er Drogen (THC). Auf Grund dessen, erwähnte die Mutter vor Gericht, dass Sie nicht wünscht, dass er mit ihr Auto fährt. Dies ist nicht im Protokoll gerichtlich festgehalten, warum weiss ich auch nicht.
Nun ist meine Frage eigentlich Folgende, kann man irgendwo ersehen, was die Mutter für Rechte gegenüber dem Vater hat?

Ich bin der Meinung er solle einen Arbeitsplan vorlegen. Sie ist der Meinung das darf Sie gar nicht verlangen. Aber Sie muss sich doch auch auf die Termine einrichten können, oder sehe ich das falsch? Sie macht eine schulische Ausbildung und wenn er sagt er holt sie dann und dann ab, dann muss sie sich doch darauf verlassen können.

Aus diesem Grund geraten wir dauernd aneinander, weil ich der Meinung bin, dass das das mindeste ist, dass er den Arbeitsplan am Anfang der Woche (wohnt 2 Häuser weiter) in den Briefkasten werfen kann, sie sieht wann er Frei hat und sie auch mal einen Termin vorgeben kann.

Derzeit ruft er immer an, sagt ab, sagt morgen würde ich sie gerne holen usw. Die Mutter hat auch einen Tagesablauf und kann nicht immer nach seiner Nase tanzen. Ok, das eine ist, dass sie es macht, aber es muss doch irgendwo stehen, was sie für Rechte hat, oder?

Dann meinte Sie noch, dass wenn er sie sehen darf und sie 100 km entfernt wohnen würde müsste sie sie ihm auch bringen… Das stimmt doch nicht, oder?

Er muss doch auch was machen, sie ist doch nicht seine Leibeigene bzw. Kindererzieherin.

Hoffe ihr könnt mir da ein paar Quellen und Antworten geben.

LG Oskar

FAQ Verstoß + …
Hallo,

  1. FAQ:1129 - dein Posting wird gelöscht werden
  2. meinst du nicht, die Frau hat genug Stress, ohne dass du mit ihr deswegen Streit anfängst (selbst wenn du denkst, du machst das, um ihr zu helfen?)

Gruß
Elke

  1. Ok, mein Fehler
  2. Hat nichts mit der Beantwortung der Frage zu tun und aus diesem Grund stelle ich diese auch hier, damit nicht mehr gestritten wird und sie, da sie nicht so bewandert ist, keine belegbare Quelle findet. Ich dachte man findet hier eine Antwort, damit sie sich ihm gegenüber nicht auf ihre Unwissenheit bezieht bzw deshalb Nachteile hat.

Hätte ich den einen Satz mit dem Streiten nicht reingeschrieben, was hättest du dann zu dem Thema gesagt?

Das sind unterschiedliche Dinge die du da ansprichst.

Fangen wir mal an:

Termine sind fest geregelt von Gericht! Ergo muss sich Papa daran halten! Natürlich liegt es im Interesse von Mama wenn Papa MAL nicht kann und verschieben möchte, das Mama dem zustimmt, aber es sollte kein Regelfall sein.

Möglichkeit 1:
Zum JA gehen (Mama und Papa) und aussergerichtlich eine neue Vereinbarung treffen

Möglichkeit 2:
Anwalt nehmen Besuchsrecht neu regeln

Möglichkeit 3:
Dem Papa das Kind nicht geben wenn er zu den gerichtlich festgelegten Terminen sein Kind nicht holt (Würde wahrscheinlich Klage vom papa nach sich ziehen)

So nun zum wegziehen:

  1. Gesetz: Der Umgangsbeteiligte Elternteil trägt die Kosten für die Umgänge alleine (in dem Fall Papa).
  2. Gericht: Immer mehr Gerichte gehen dazu über das die Umgangskosten geteilt werden (finde ich prima)
  3. Logik: Der, der wegzieht, hat die Kosten für die Umgänge zu tragen!

Persönliche Meinung:
2x in der Woche sein Kind holen finde ich gut, jedoch fehlt etwas, ist es mit übernachtung? ist es nur für ein paar Stunden? Warum schlägt deine Freundin nicht vor, jede Woche von Samstag auf Sonntag? Damit wäre es für den Papa einfach die Termine einzuhalten, da er da nicht arbeiten wird und ihr beide habt ein gemütlich freies Wochenende?

Grüße

ach vergessen^^

er komsumiert THC?

  1. ja und?
  2. Sollte er bekifft sein wenn er sein Kind abholt, ruf die Polizei an und lass nen Schnelltest machen, macht er aber nicht den Anschein, sollte es die Mutter sein lassen, da sonst der Schuss nach hinten losgeht (ist ziemlich teuer)
  3. Das Gericht hält so etwas nicht fest, weisst du wieviele Mütter bei Umgangsrechten das Blaue vom Himmel lügen… da heisst es schon öfters „Der nimmt Drogen“, „Der schlägt“, „Der trinkt“ etc. etc.
    Hätte der Papa einen Eintrag wegen Verstoß gegen das BtmG, hätte er keinen Führerschein.

Diese Schiene solltet ihr beide schnell verlassen, denn es geht um das Kind und nicht um schmutzige Wäsche. Denn wer weiss, evtl. kifft Mama ja auch? oder schlimmeres? wer weiss (w)das :wink:

Hallo, danke erstmal für deine Antwort. Ok, das mit dem Umzug habe ich soweit verstanden.

Mit dem Übernachten hat das Gericht sowieso ausgeschlagen, siehe des THC-Konsums und seiner Umgebung, die bei ihm zu Hause nicht Kindgerecht ist.

Das ist nicht das Problem, das Kind darf dort nicht schlafen.

Das mit dem WOchenende ist so eine Sache, er arbeitet wie gesagt Schicht, ich sage jetzt mal so in einem Hotel. Da muss er auch Sonntags arbeiten, aber die Mutter würde sich ja nach dem Arbeitsplan richten, ist es zuviel verlangt, dass er am Anfang der Woche seine Arbeitsplan abgibt? Sie muss sich doch die Termine irgendwie legen, und nicht von ihm diktieren lassen, oder?

Er kann ja immer sagen er muss arbeiten.

Diesen Punkt sprach die Richterin auch vor Gericht an (er klagte wie gesagt), es kam der Vorwurf der Mutter, dass er immer keine Zeit hatte. Auf die Frage was er denn machen würde und dass es doch sein Interesse sein müsse das Kind zu sehen sagte er, dass er mit Freunden weg war und war ganz beschämt.

Bitte versteht die Mutter und den Freund nicht falsch, er soll die Kleine immer haben, aber eine Terminliche Regelung muss doch erfolgen DÜRFEN, oder?

also wenn es WIRKLICH so ist, dass das Gericht gesagt hat, das die Umgebung des Vaters nicht kindgerecht ist, OK, dann gabs da wahrscheinlich ein Gutachten oder?

Da die Termine gerichtlich festgelegt sind und der Papa nicht bereit ist, freiwillig einen arbeitsplan vorzulegen um sich mit der Mama hinzusetzen und in 5 bis 10 Minuten die Termine für die Woche zu besprechen finde ich merkwürdig.

Normalerweise sind die Männer die auf das Umgangsrecht ohne Sorgerecht klagen müssen (weil die KM sich doof stellt) froh über jede Minute mit Ihrem Kind.

Es ist etwas Schizophren eine Umgangsregelung einzuklagen und sie dann nachher nicht einzuhalten.

Auch wenn ich es wiederwillig tu, aber in diesem Fall, sofern die Angaben stimmen, würde ich als Frau und Mama sagen, tja, kein Arbeitsplan, keine Terminabsprache, keine Einhaltung der gerichtlichen Termine… Pech für Papa dann sieht er das Kind nicht. Schade für das gemeinsame Kind.
Aber die mama muss GARNICHTS MACHEN. Sie soll aufschreiben und zwar so:

Umgang 25.10.2009 Uhrzeit 13:00 Uhr - Vater nicht erschienen
Uhrzeit 13:15 Uhr - Mutter hat Vater angerufen,
Vater sagt ab weil er arbeiten muss.

Das ganze von einem Nachbarn (aufjedenfall Fremdperson) bestätigen lassen, das niemand erschienen ist.

Und das macht die Mama bei jedem Umgang… und keine alternative anbieten solange der Papa nicht den arbeitsplan vorlegt. Der Mama kann da garnichts passieren. Ist der Mama das Kind wichtig, geht sie zum JA und bespricht das dort noch und macht, sofern Papa das will einen Termin dort ab (kostet nichts) alternativ Profamilia, ev. oder kath. Kirche.

Grüße und viel Glück