Soweit ich weiß, ist es gängige Praxis, dass man z.B. von diversen Internetanbietern (Telekom, AOL usw.) ein Modem gestellt bekommt.
Gehen wir jetzt einmal davon aus, dass das ursprünglich zur Verfügung gestellte Modem defekt war. Nach Absprache mit dem Internetanbieter wird nun das Teil ausgetauscht, sprich: man bekommt ein neues zugeschickt und sendet das defekte zurück.
Wie lange muß man nun den Einlieferungsbeleg für die Rücksendung als Privatperson aufbewahren? Ich meine, man sollte doch davon ausgehen, dass sich der Anbieter nach ein paar Wochen meldet, wenn das Modem bis dato noch nicht angekommen ist. Was wäre, wenn sich dieser Anbieter aber erst nach ca. 1,5 bis 2 Jahren meldet und behauptet, das Modem nicht erhalten zu haben. Muss man den Beleg solange aufbewahren? Wer ist in der Beweispflicht?
Wäre super nett, wenn mir jemand einen Tipp zur rechtlichen Lage geben könnte.
Kann man so etwas evtl. irgendwo nachlesen?
Danke
Caro