Guten Tag,
Also meine Frage ist hat ein Volljähriges Kind ohne arbeitsplatz und abschluss ein recht auf unterhalt von der eltern ?
Guten Tag,
Also meine Frage ist hat ein Volljähriges Kind ohne arbeitsplatz und abschluss ein recht auf unterhalt von der eltern ?
Also meine Frage ist hat ein Volljähriges Kind ohne
arbeitsplatz und abschluss ein recht auf unterhalt von der eltern ?
Die eltern müssen eine Ausbildung finanzieren. Wenn das volljährige Kind aber keine macht oder machen will, kann es sich nicht mit dem Geld der Eltern einen fröhlichen Lenz machen. Solanger es zwei gesunde Hände hat, kann es ja auch arbeiten um sich seinen Lebensunterhalt zu finanzieren.
Ja das stimmt sagen wir mal das kind macht dann seinen abschluss nach dann müssen die eltern doch unterhalt zahlen oder irre ich mich da??
Hi,
jein…
Wenn das Kind den fehlenden Abschluss selber (fahrlässig) verantwortet hat und nachweislich keinerlei Anstalten macht, diesen Zustand zu ändern, dann sind die Eltern nicht unterhaltspflichtig.
Ist das Kind unter 21 und versucht den (Schul-)Abschluss nachzumachen, sind die Eltern in dieser Zeit unterhaltspflichtig.
Hier sind noch zwei Links mit mehr Infos:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab…
http://www.landkreis-miltenberg.de/sv/Sg22/formulare…
Gruss
Hallo,
Ja das stimmt sagen wir mal das kind macht dann seinen
abschluss nach dann müssen die eltern doch unterhalt zahlen
oder irre ich mich da??
auch von mir ein jein. Wenn die Zeit des „Nichtstun“ zu lange ist, müssen die Eltern oft nicht mehr bezahlen.
Außerdem müssen die Eltern überhaupt erst zahlen können. Sie haben einen relativ hohen Selbstbehalt und auch die Ehefrau kommt als Unterhaltsberechtigte vor dem volljährigen Kind. In den meisten Fällen bleibt für das volljährige Kind kaum mehr etwas übrig.
Gruß
Ingrid