Hallo Wissende!
Ich finde so recht nichts, evtl. wisst Ihr mehr.
Der 1. Vorsitzende eines Vereins möchte aus privaten Gründen vom Vorsitz zurück treten. Kann er das so einfach?
Danke!
Gruß Carmen
Hallo Wissende!
Ich finde so recht nichts, evtl. wisst Ihr mehr.
Der 1. Vorsitzende eines Vereins möchte aus privaten Gründen vom Vorsitz zurück treten. Kann er das so einfach?
Danke!
Gruß Carmen
Auch hallo
Der 1. Vorsitzende eines Vereins möchte aus privaten Gründen
vom Vorsitz zurück treten. Kann er das so einfach?
eingetragener Verein (e.V.) ?
Was sagt die Satzung ?
Aber tendenziell übernimmt dann der 2.Vorsitzende (so vorhanden) die Geschäfte, bis ein neuer 1.Vorsitzender gefunden wurde.
mfg M.L.
Moin,
Der 1. Vorsitzende eines Vereins möchte aus privaten Gründen
vom Vorsitz zurück treten. Kann er das so einfach?
Wenn ich vom „normalen“ e.V. ausgehe:
Gruß vom Wolf
Der 1. Vorsitzende eines Vereins möchte aus privaten Gründen
vom Vorsitz zurück treten. Kann er das so einfach?
Das Vorstandsamt wird durch die Amtsniederlegung (Rücktritt) des Vorstandsmitglieds beendet. Sie stellt eine einseitige, empfangsbedürftige organschaftliche Erklärung dar, die gegenüber dem Bestellungs- und Abberufungsorgan (idR Mitgliederversammlung) oder einem anderen Vorstandsmitglied (vgl § 28 Abs 2) zu erklären ist.
Ein ehrenamtliches Vorstandsmitglied kann sein Vorstandsamt jederzeit ohne Angaben von Gründen niederlegen (OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 134, 135); er macht sich aber durch eine Niederlegung zur Unzeit entspr § 671 Abs 2 schadensersatzpflichtig.
Besteht eine entgeltliche Vereinbarung, dann ist die Amtsniederlegung nur in Verbindung mit einer wirksamen Kündigung des Anstellungsvertrags möglich (str.)
Da ist rechtlich wohl nichts hinzuzufügen.
So habe ich ganz am Anfang Fragen von Mandanten mitunter auch beantwortet, was mein damaliger Mentor sinngemäß mit der Bemerkung quittiert hat, „Herr …, Sie sind ein toller Jurist, aber ein Sch…-Anwalt.“ Hab’ inzwischen dazugelernt (hoffe ich jedenfalls) 
naja, der wesentliche unterschied zwischen dem fall, dass ich die rechtslage einem mandanten persönlich erklären und dem in einem forum ist, dass ich nicht weiß, welche rechtskenntnisse der fragensteller hat.
daher stelle ich mir den fragensteller je nach laune als juristen oder als laien vor, wonach sich dann auch meine antwort richtet 
Ja, es ist e.V.
Halo!
Danke für Eure Antworten! Sie helfen weiter. 
LG Carmen