Hallo zusammen
Ich frage mich wo in folgendem Beispielfall der überwiegende Aufenhaltsort eines Kindes und somit der Ort an dem es anzumelden ist, ist.
Sagen wir das Kind geht in die 3.Klasse und an vier Wochentagen nachmittags in den Hort.
Den fünften Nachmittag ist es beim Vater.
Der Hort wird von der Mutter bezahlt.
Das Kind ist wärend der Schulzeit von Hortende bis Schulbeginn an je zwei Wochentagen im Wechsel bei Vater oder Mutter.
An jedem zweite Wochenende von Fr. abend bis Mo. morgen ist das Kind beim Vater.
Die beiden anderen WE teilen sich die Mutter und die Oma mütterlicherseits.
Da die Mutter alle drei,vier Wochen auf Dienstreise ist, fallen diese Wochentage auch an den Vater.
Für die Schulferien gibt es keine klare Regelung, jedoch ist das Kind dann meist bei der Oma.
Wie wird nun bei der Aufenthaltsbestimmung die von der Mutter bezahlte Hortzeit berechnet und wie die Zeiten bei der Oma?
Oder spielt das keine Rolle?
Mit bestem Dank
xrax