Wo wohnt das Kind?

Hallo zusammen

Ich frage mich wo in folgendem Beispielfall der überwiegende Aufenhaltsort eines Kindes und somit der Ort an dem es anzumelden ist, ist.

Sagen wir das Kind geht in die 3.Klasse und an vier Wochentagen nachmittags in den Hort.

Den fünften Nachmittag ist es beim Vater.
Der Hort wird von der Mutter bezahlt.

Das Kind ist wärend der Schulzeit von Hortende bis Schulbeginn an je zwei Wochentagen im Wechsel bei Vater oder Mutter.
An jedem zweite Wochenende von Fr. abend bis Mo. morgen ist das Kind beim Vater.
Die beiden anderen WE teilen sich die Mutter und die Oma mütterlicherseits.

Da die Mutter alle drei,vier Wochen auf Dienstreise ist, fallen diese Wochentage auch an den Vater.

Für die Schulferien gibt es keine klare Regelung, jedoch ist das Kind dann meist bei der Oma.

Wie wird nun bei der Aufenthaltsbestimmung die von der Mutter bezahlte Hortzeit berechnet und wie die Zeiten bei der Oma?
Oder spielt das keine Rolle?

Mit bestem Dank
xrax

Hallo,

Ich frage mich wo in folgendem Beispielfall der überwiegende
Aufenhaltsort eines Kindes und somit der Ort an dem es
anzumelden ist, ist.

Wer hat denn das Sorgerecht für das Kind? Mir scheint, daß das hier die Mutter ist, folglich sollte der Wohnort der Mutter auch der des Kindes sein. Wenn es tageweise oder in den Ferien bei Vater oder Omas ist, dürfte das für den Wohnort keine Rolle spielen.

Gruß,
Canatate

Das Sorgerecht haben beide…
Gruß xrax

Hallo,

Das Sorgerecht haben beide…

Die Ferienaufenthalte spielen wahrscheinlich keine Rolle.
In diesem Falle würde ich einfach das Einwohnermeldeamt anrufen, den Fall schildern und fragen, bei wem das Kind angemeldet sein sollte, und dann entsprechend deren Auskunft verfahren, so kann man nichts verkehrt machen.

Gruß,
Cantate

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