Unterhaltsvorschußkasse

Moin moin mal wieder,

ich habe da mal eine Frage, was passiert eigentlich, wenn die Unterhaltsvorschußkasse mehr an die Kinder zahlt, als das Familiengericht als Unterhalt festgelegt hat? Muß der Unterhaltspflichtige dann auch den Differenzbetrag zwischen gerichtlich festgelegtem Unterhalt und der Unterhaltvorschussleistung zahlen?

Vielen Dank für Aufklärung

Martin

Hallo,

ich habe da mal eine Frage, was passiert eigentlich, wenn die
Unterhaltsvorschußkasse mehr an die Kinder zahlt, als das
Familiengericht als Unterhalt festgelegt hat? Muß der
Unterhaltspflichtige dann auch den Differenzbetrag zwischen
gerichtlich festgelegtem Unterhalt und der
Unterhaltvorschussleistung zahlen?

Nein, muss er normalerweise nicht. Ausnahme könnte sein, dass er seit dem Unterhaltsurteil mehr verdient, dann wird der Unterhalt angepasst.

Gruß
Ingrid