Mietminderung bei Schimmelbefall
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am Mo, 19. Feb 2001
Meine Freundin ist Anfang November in ein frisch saniertes Haus gezogen(1.Etage) und hat nach nun 3 Monaten im Kinderzimmer und Wohnzimmer(in welchem Sie auch schläft) an den Aussenwänden entlang Schimmel. Heizungsgewohnheiten sind die üblichen( 3-5 mal Stosslüften und ganze Nacht angekippte Fenster). Hat bereits das Gesundheitsamt eingeschaltet, welches Anfang März eine Probe nimmt und deren Auswertung ca. 6 Wochen dauert. Ausziehen aus der Wohnung kann Sie nicht, da dass Geld fehlt(Arbeitslosenhilfeempfänger und damit knapp über der Sozialhilfe-Grenze).
Meine Frage: Kann Sie eine Mietminderung vom Vermieter fordern, auch wenn dass Ergebnis noch nicht feststeht und die Ursache lokalisiert ist? Wenn ja, wieviel % von der Kaltmiete darf Sie von sich aus heruntergehen? Auf welchen Paragraphen kann Sie sich berufen? Wenn Sie dem Vermieter ihre Mietminderung ankündigt und Sie bekommt Wohngeld(ist gerade in der Neuberechnung, Auszahlung erwartet ab März), muss Sie dann das Wohngeld wiederholt neu berechnen lassen, auch wenn ein Einspruch des Vermieters auf die Mietminderung erfolgen kann?
Josi
Meine Frage: Kann Sie eine Mietminderung vom Vermieter fordern, auch wenn dass Ergebnis noch nicht feststeht und die Ursache lokalisiert ist? Wenn ja, wieviel % von der Kaltmiete darf Sie von sich aus heruntergehen? Auf welchen Paragraphen kann Sie sich berufen? Wenn Sie dem Vermieter ihre Mietminderung ankündigt und Sie bekommt Wohngeld(ist gerade in der Neuberechnung, Auszahlung erwartet ab März), muss Sie dann das Wohngeld wiederholt neu berechnen lassen, auch wenn ein Einspruch des Vermieters auf die Mietminderung erfolgen kann?
Josi
