hallo brett,
kann mir mal jemand sagen wie das ist: ein über 18jähriger darf doch mit einer 16jährigen eine beziehung haben, oder? und wie ist das bei unter 16jährigen usw…?
danke für antworten,
gerlinde
Hi,
evtl. hilft das weiter, auch wenn es da eigentlich um Aufsichtspflicht geht:
http://www.dlrg.de/Gliederung/Westfalen/Jugend/recht…
Gruß,
Delia
§ 174 StGB
Ab 16 besteht seit einigen Jahren das Recht aus sexuelle Selbstbestimmung, d.h. ab 16 kann man machen was man will und mit wem man will.
Sollte dies jedoch in irgendeiner Form erzwungen sein, ist es natürlich immer strafbar.
Zwischen 14 und 16 besteht lediglich ein Strafrechtliches Problem, wenn es sich bei dem 14 - 16 Jährigen Sexualpartner um einen „Schutzbefohlenen“ (also Schüler, Azubi, Mitglied einer Jugendreisegruppe)des anderen handelt - Der lehrer macht sich strafbar, wenn er seine 15 Jährige Schülerin vernascht.
Jeder, der älter als 14 Jahre ist und mit einer Person unter 14 eine sexuelle Handlung vollzieht, begeht eine Straftat.
M.
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