Eintragung auslaendischer fuehrerschein

Guten Tag,
kann man einen im europaeischen Ausland gemachten A Klasse Fuehrerschein auf einen deutschen Auto Fuehrerschein eintragen lassen, wenn man nach mehrjaehrigen Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zurueckkommt? Sonst muesste man ja mit zwei verschiedenen Scheinen fahren.

Hallo,
EU oder nicht-EU?
Aber egal, man hääte bei einem mehrjährigen Aufenthalt allerhöchstwahrscheinlich den Führerschein umschreiben lassen müssen. Dann wäre man dort ohne gültige Fahrerlaubnis gefahren.
Falls man schon einen Kartenführerschein hat und es innerhalb der EU war, hätte man die neue Klasse einfach zusätzlich (also natürlich in eine Neue, da auf den Karten nichts nachgetragen wird) eingetragen bekommen und das würde auch weiter in der gesamten EU gelten.
Der ausländische Führerschein gilt sonst nur 6 Monate nachdem man seinen Wohnsitz wieder in Deutschland genommen hat.

Cu Rene

Nach persönlicher Beratung habe ich meinen Führerschein aufgrund der Kosten nicht umschreiben lassen.
Man hatt mir mitgeteilt das innerhalb der EU dies nicht nötig ist und der Führerschein unbegrenzt gilt, wenn er

  1. kein verfallsdatum enthält und
    2 keinen Wohnsitz, wie z.B. ein Österreichischer Führerschein, Dokumente aus Österreich enthalten immer nur einen Ausstellungsort und keinen Wohnsitz und müssen daher beim Umzug nicht erneuert werden.(gilt auch für den Perso und den Reisepaß)

Hallo,
ob EU oder nicht, ist ja noch nicht klar. Und das mit der Gültigkeit ist auch noch gar nicht so lange so, da das alles ja schon vor mehreren Jahren passiert sei.
Dennoch hätte (zumindest in Deutschland, was aber sicher aus der EU_Richtlinie stammt und überall so sein dürfte) auf keinen Fall ein zweiter Führerschein ausgestellt werden dürfen. Spätestens dann wäre eine Umschreibung notwendig gewesen. Man stelle sich nur vor, daß man den B-Führerschein abgeben muß und mit dem anderen erstmal weiter mit dem Motorrad fährt (darf man zwar auch nicht, aber das muß bei eienr Kontrolle erstmal festgestellt werden).

Cu Rene

Der A Fuehrerschein wurde in Spanien gemacht. Da es nicht mehr verpflichtend ist den deutschen Schein in Spanien gegen einen spanischen abzugeben, bekommt man einfach einen spanischen A Schein ausgestellt. Die Frage ist ob man bei einer Rueckkehr nach Deutschland den Klasse A auf den deutschen Klasse B eintargen lassen kann? Die spanischen Fuehrerscheine haben naemlich ein Verfallsdatum (je nach Alter des Inahbers).

Hallo,
es hätte eben nicht „einfach“ ein zweiter Schein ausgestellt werden dürfen. Da hilft nur, bei der Führerscheinstelle vorsprechen. Wenn alles normal gelaufen wäre, wäre es kein Problem, außer man wäre noch in der Probezeit. Dann hätte man ihn unverzüglich in Deutschland registrieren lassen müssen.
In Zukunft werden alle (neuen) Führerscheine eine Gültigkeitsdauer haben. Da wird man sich dran gewöhnen müssen alle (5-)10 Jahre neben dem neuen Ausweis auch den Führerschein verlängern zu lassen. Prakischerweise geht das ja bei der selben Stelle (zumindest bei uns).

Cu Rene