Darf ich vor einer Arztpraxis fotografiert werden

Guten Tag,
wenn ich vor einer Praxis parke und dann von einem Nachbarn fotografiert werde(Kennzeichen und Person klar zu erkennen), da dieser sich über die Parksituation ärgert und dann mein Bild als Beweisfoto zur Ordnungsbehörde sendet-sind hier Persönlichkeitsrechte verletztworden?

nur durch das aufnehmen eines bildes, das jemand bei einer ordnungswidrigkeit zeigt, kann man keine persönlichkeitsrechte verletzen.
gruss

nur durch das aufnehmen eines bildes, das jemand bei einer
ordnungswidrigkeit zeigt, kann man keine persönlichkeitsrechte
verletzen.

Und durch das Aufnehmen und Weiterleiten eines Bildes, das jemand beim Aussteigen aus seinem fahrzeug (ohne Begehen einer OWI) zeigt?
Das hier ein Dritter (wie im Vorposting beschrieben) die Parkplatzsituation dokumentiert, heißt ja noch nicht, dass hier OWI’s zu sehen sind.

LG, der Kater

owt

Wenn,…

nur durch das aufnehmen eines bildes, das jemand bei einer ordnungswidrigkeit zeigt, kann man keine persönlichkeitsrechte verletzen.

Und wenn man sich nur „über etwas ärgert und deswegen fotografiert“, aber gar keine OWi vorliegt? Dann sieht es ganz anders aus!

Ich darf doch nicht alles und jeden fotografieren und dann behaupten „Das hat mich nur geärgert darum ist das kein Problem“.

Als Nächstes darf man noch Leute auf offener Straße zusammenschlagen, weil man sich über sie ärgert? (mit dem Hinweis: „Bei Notwehr darf ich ja auch zuhauen“)

Gruß,
Michael

Gibts auch für gelungene Lachnummern…
owT

Als Nächstes darf man noch Leute auf offener Straße
zusammenschlagen, weil man sich über sie ärgert?

könntest du den zusammenhang mal bitte verdeutlichen?

ann, die leute selbst dann fotografiert, wenn sie sich nicht ärgert (und weit weg von der nächsten arztpraxis!)

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Hallo,

Ich darf doch nicht alles und jeden fotografieren …

warum nicht? Wo ist das geregelt?

Gruß

S.J.

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Hallo!

Ich darf doch nicht alles und jeden fotografieren

„Das Recht am eigenen Bild oder Bildnisrecht ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm VERÖFFENTLICHT werden.“ (WIKIPEDIA)

http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

Gruß,
Max

Und durch das Aufnehmen und Weiterleiten eines Bildes, das
jemand beim Aussteigen aus seinem fahrzeug (ohne Begehen einer
OWI) zeigt?

Stellt mE keine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dar, da es nicht veröffentlicht wird.

Gruß,
Max

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Ich darf doch nicht alles und jeden fotografieren und dann
behaupten „Das hat mich nur geärgert darum ist das kein
Problem“.

Wieso nicht? Ich darf doch auch jeden anschauen. Sogar wenn er mich nicht ärgert!

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wer wird den nun fotografiert. Die Arztpraxis oder du?
Wenn du nur Beiwerk zum Arztpraxenfoto bist, gibt es keine Möglichkeit, sich dagegen zu wehren.
Wenn du das Fotomotiv bist, dann bleibt die Frage des Warum. Veröffentlicht werden darf das Foto nicht so ohne weiteres. Wenn es aber wirklich eine Owi beweist, dann wäre das Foto gerechtfertigt.
Wenn es aber alleine nur um Datensammeln geht, dann ist das Foto verboten.

Gruss

Iru

netter vergleich, also wenn ich das recht verstehe darf ich jetzt notwehr gegen jeden üben, der mich fotografiert. /ironie aus!

mal ehrlich, wie kommst du dauf das dünne brett, das man keine bilder von leuten machen darf? bei der verwendung gibt es einschränkungen, aber das erstellen ist erstmal nicht verboten.

gruss

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für deine aussage hast du doch bestimmt eine quelle. wo steht den das das verboten ist?
gruss

Recht auf informelle Selbstbestimmung (ein Persönlichkeitsrecht). Wenn ich von jemandem Daten sammle, ist das ein Eingriff in seine Rechte, dafür brauchts eine Ermächtigung. Und wenn man die nicht hat…

Gruss

Iru

Wirklich ?
Ist es verboten, wenn ich mir die Nummernschilder der Autos, die an
meinem Haus vorbeifahren notiere ?
Wer verbietet mir aus dem Fenster meines Hausen ein Foto zu machen?
Und damit meine ich nicht mit 500000mm Megatele die Nachbarin beim
Duschen zu beobachten und ihre Pickel zu fotografieren.
Solange die Bilder auf meinem Rechner bleiben ist es ja wohl in
Ordnung.

Gruss

  1. wäre das ein Grundrecht
  2. wo werden hier den Daten gesammelt und verarbeitet?
    gruss
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  1. wäre das ein Grundrecht

Ja (informelle Selbstbestimmung)

  1. wo werden hier den Daten gesammelt und verarbeitet?

durch planmäßiges Fotografieren kannst du durchaus Daten über eine Person sammeln (wann wer wo war und was er gemacht hat). Um aber zu wissen, wie die Daten verarbeitet werden, da musst du den Datensammler fragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Regelungen

Gruss

Iru

  1. wäre das ein Grundrecht

Ja (informelle Selbstbestimmung)

somit Abwehrrecht gegen den STAAT !

  1. wo werden hier den Daten gesammelt und verarbeitet?

durch planmäßiges Fotografieren kannst du durchaus Daten über
eine Person sammeln (wann wer wo war und was er gemacht hat).
Um aber zu wissen, wie die Daten verarbeitet werden, da musst
du den Datensammler fragen.

nö, die Daten erhebst du da zusätzlich zu den Fotos.

http://de.wikipedia.org/wiki/Datenschutz#Regelungen

Gruss

Iru

Hier werden nirgends Bilder erwähnt, also bist du da total auf dem Holzweg.
Gruss