Website-AGB - nur englisch?

Hallo!

Gesetzt eine deutsche GbR wolle eine Website betreiben, auf der ein regelmäßiger Kreativwettbewerb veranstaltet werde. Die Rechte an den Einreichungen sollen auf den Betreiber übergehen. Das Angebot sei kostenfrei zu nutzen und werde über Werbeeinnahmen finanziert.

Nehmen wir an, die Website richte sich an ein internationales Publikum und werde deshalb ausschließlich in englischer Sprache angeboten. Wäre es dann ausreichend, auch die AGB in englischer Sprache zu verfassen? Oder könnte in diesem Fall ein deutscher Teilnehmer später Rechte geltend machen, weil ihm - zwischen deutscher GbR und deutschem Teilnehmer - die AGB nicht in Landessprache vorgelegt wurden?

Außerdem: Wie würde der Betreiber wohl am besten einen Anwalt finden, der mit dieser Materie (Medienrecht/Internetrecht) vertraut ist und sprachlich kompetent die auf englisch verfassten Terms of Service rechtlich prüfen und gegebenenfalls überarbeiten kann? Mit welchen Kosten (falls das überhaupt ungefähr einschätzbar ist) müsste der Betreiber wohl dafür rechnen?

Viele Grüße,
lemmy

Hallo,
wenn du mit einem deutschen Verbraucher einen Vertrag schließen willst, musst du damit rechnen, das die AGB nur Bestandteil werden, wenn sie gewisse Verraussetzungen erfüllen. Sollten sie nicht in deutsch vorliegen musst du damit rechnen, das sie kein Vertragsbestandteil werden und somit das BGB gilt.
gruss