Partner bei GEZ-Befreiung

Hallo,
es wäre schön, wenn mir jemand etwas zur GEZ-Befreiung erklären könnte.
Was ist, wenn ein Partner eines nicht verheirateten Paares von der GEZ befreit worden ist. Bisher hat der nun befreite Partner für den Fernseher GEZ bezahlt, den natürlich auch der andere Partner mitnutzte, aber es muss ja nicht für das gleiche Gerät doppelt gezahlt werden.
Muss nun nach der Befreiung des einen Partners der andere Partner für den Fernseher GEZ bezahlen oder nicht?
Kommt es darauf an in wessen Zimmer der Fernseher steht?
Ich freue mich sehr über Antworten!
Viele Grüße!

Mal da suchen
http://gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

Siehe z.B. „nichteheliche Gemeinschaft“

Generell zahlt der Eigentümer.

Gruß

Stefan

Danke!
Bei dem Link steht:
„Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.“

Das ist mir noch unklar.
Wenn jemand befreit ist, sind dann die Geräte trotzdem noch auf diesen angemeldet und er zahlt nur keine Gebühren? Greift also Satzteil 1 und der andere Partner muss dann auch nicht bezahlen.
Oder greift Teil 2 des Satzes „und dafür Gebüren bezahlt“. Demnach müsste ja dann der nicht befreite Partner ab dem Zeitpunkt der Befreiung die Gebühren übernehmen.

Was ist am Wort ‚und‘ so unklar?
Unabhängig vom Inhalt heißt „A und B“, dass beides gelten muss, sonst stände da „oder“!

Gruß,
Michael

„Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.“
Es geht mir nicht um das und sondern um das oder.
Vielmehr darum ob die Geräte einer GEZ befreiten Person als angemeldet gelten obwohl dafür nicht gezahlt wird.
Wäre dies der Fall müsste Partner B, der nicht GEZ-befreit ist ja nicht für die Geräte bezahlen, da diese bereits über Partner A angemeldet sind, obwohl dieser dafür nichts bezahlt.
Andererseits könnte es aber ja auch sein, dass Partner A zwar befreit ist, dafür jetzt aber Partner B die Gebühr übernehmen muss da er ja die Geräte mitnutzt und nicht befreit ist.

Die Frage ist also, muss in einem zwei-Personen Haushalt grundsätzlich der nicht befreite die Gebühren übernehmen oder kann man die Geräte auf den befreiten laufen lassen, so dass auch der nicht von der GEZ befreite Partner nicht zahlen muss.