irgendwo stand zu lesen, dass die Kosten für einen Erbschein meist (?) höher seien als die Kosten für ein notarielles Testament. Beides unterliegt aber doch der Kostenordnung § 32 und bemisst sich somit am zugrunde liegenden Geschäftswert. Oder?
irgendwo stand zu lesen, dass die Kosten für einen Erbschein
meist (?) höher seien als die Kosten für ein notarielles
Testament.
lt. Google betragen die Kosten für einen Erbschein bei einem Nachlaßwert von 50.000,00 € 132,00 €, die Kosten für ein notarielles Testament ebenfalls 132,00 €. Allerdings kommen zu den Notargebühren noch Auslagen und MwSt. Demzufolge ist das notarielle Testament teurer als der Erbschein.
Allerdings kann ein fehlerhaftes Testament bedeutend mehr kosten, als die Mehrkosten beim Notar ausmachen dürften. Trotzdem würde ich kein Testament vor einem Notar machen, lieber würde ich einen erbrechtserfahrenen Anwalt zu Rate ziehen, der sich im Zweifel noch besser mit Erbangelegenheiten auskennen dürfte.
Es ist auch zu berücksichtigen, dass sich die Gebühren beim Notar auf den Wert bei Errichtung des Testamentes erstrecken, die Gebühren bei Eröffnung des Testamentes auf den Nachlasswert bei Eröffnung. Hierbei kommt es zu Differenzen. Nicht zu Vergessen ist die Gebühr für die amtl. Hinterlegung. Pauschal lässt sich nicht sagen was billiger ist. War dz.B. der Erblasser bei Errichtung des T. ein armer Schlucker und bei Tod ein reicher Mann, ist der ES teurer.
Solche „Unregelmäßigkeiten“ wollte ich mal außen vor lassen. Es irritiert mich, daß ich im Netz (beispielsweise auf der Seite irgendwelcher Fernsehsender (ja, öffentlich-rechtlicher) und auf Ratgeber- bzw. Warentest-Seiten) immer wieder die Behauptung finde, ein Notar sei günstiger. Dass die Notare das selbst auch behaupten, verwundert mich eher nicht.
Ich weiß nicht recht, woher ich objektive Informationen zu dieser Frage bekommen kann.