Wibelgleiten, Probleme mit Krankenkasse

Guten Tag,

A Ist seit mitte März Arbeitsunfähig.
Er hat Spondylisthesis L5 / S1 Grad 2 nach Meyerding.
Seit dem er AU ist, ist er 2 mal die Woche bei einem Physiotherapeuten, da Ärzte etc. ihm raten viel Muskelmasse an dem Rücken aufzubauen.

Im Oktober war A dann in einer Reha Klinik, dort wurde er nicht richtig untersucht, teilweise falsche Anwendungen bekommen.
Nun ende Oktober kommt er raus und die Schmerzen sind noch mehr da.
Sein Arzt, in der Reha Klinik hat ihn nicht untersucht, aber voll arbeitsfähig geschrieben.

Daraufhin sucht er seinen Hausarzt auf und hat sich weiter krankschreiben lassen.
Die Krankenkasse allerdings sagt, dass diese Krankmeldung nicht gilt und smoit kein Krankengeld weiterzahlen will.

Wie kann man dagegegen vorgehen?

MFG

Hallo,
hier steht Arztaussage (Reha-Einrichtung) gegen Arztaussage (behandelnder Arzt).
was genau hat der behandelnde Arzt getan - eine Folge-Meldung erstellt oder eine Erstmeldung ?
Bei ersterem kann sich die Kasse schon zunächst auf den Bericht der Reha-Einrichtung berufen.
Bei einer Neukrankschreibung stellt sich die Frage ob der behandelnde Arzt schon im Besitz des Reha-Entlassungsberichtes war.
Letztendlich kann die Kasse in diesem Fall keine Verweigerung der Krankengeldzahlung vornehmen weil es sich eben um eine Wiedererkankung handelt, also einen neuen Fall.
Ich gehe davon aus, dass es sich bei dem betroffenen um einen Arbeitnehmer handelt ??
Fazit : Variante 1 - Widerspruch (schriftlich) einlegen und einen aktuellen befundbericht des beh. Arztes beifügen.
Variante 2 - widerspruch einlegen und die Kasse darauf aufmerksam machen dass es sich um einen neuen Fall handelt und der grundsätzliche Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag nachärztlicher Feststellung besteht.
Gruß
Czauderna

hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Wiederspruch kommt erst noch, gestern wurde ich erst aus der Klinik entlassen.

Aber alles Zwecklos, hab mit dem Chef von AOK gesprochen, der meinte wiederrum die Krankmeldung meines Hausarztes spielt keine Rolle, dass ich wieder arbeiten gehen könnte.

Naja bleibt mir nix anderes übrig dann werde ich arbeiten gehen bis ich im Rollstuhl sitze…

Gruß

Hallo,
dann gehen Sie doch arbeiten - und wenn Sie nach zwei oder drei Tagen feststellen dass es nicht geht wird Ihnen Ihr Arzt mit Sicherheit eine neue Krankmeldung erstellen - dann kann die Kasse sich nicht weigern - habe ich beschrieben - dann muss die Kasse zahlen und wird den MDK sofort einschalten, aber bis dahin geht kein weg an der Krankengeldzahlung vorbei.
Gruß
Czauderna

Hallo,

liegt es daran (wenn ich mich richtig erinnere), dass man nach einer Kur als „arbeitsfähig“ entlassen werden muss? Zumindest war das bei einem Freund von uns so, allerdings mit Herzinfarkt. Die Klinik hat seinen Entlassungbericht nach 1 Woche Verlängerung erstellt. Mit der Eintragung Arbeitsfähig, er musste dann innerhalb 3 Werktagen bei seinem Arbeitgeber wieder anfangen.

Er hat dann mal den Herrn Kurarzt gefragt, seine Antwort: Entweder ich muss sie arbeitsfähig entlassen oder alternativ ich sehe keine Möglichkeit, dass sie wieder arbeitsfähig werden, ich muss ihnen einen Rentenantrag stellen.

Grüße Ute

Hallo,

liegt es daran (wenn ich mich richtig erinnere), dass man nach
einer Kur als „arbeitsfähig“ entlassen werden muss? Zumindest
war das bei einem Freund von uns so, allerdings mit
Herzinfarkt. Die Klinik hat seinen Entlassungbericht nach 1
Woche Verlängerung erstellt. Mit der Eintragung Arbeitsfähig,
er musste dann innerhalb 3 Werktagen bei seinem Arbeitgeber
wieder anfangen.

Hallo, nein, das ist mit Sicherheit nicht der Fall.
es hat sich nur „eingebürgert“ dass es offenbar sog. „Rennlisten“ gibt
wonach die Reha-Einrichtungen vorrangig belegt werden die entsprechende Erfolge, also Entlassungen als „arbeitsfähig“ vorweisen kann. Entlassungen als arbeitsunfähig sind nach wie vor möglich und werden auch gemacht.

Er hat dann mal den Herrn Kurarzt gefragt, seine Antwort:
Entweder ich muss sie arbeitsfähig entlassen oder alternativ
ich sehe keine Möglichkeit, dass sie wieder arbeitsfähig
werden, ich muss ihnen einen Rentenantrag stellen.

Das ist absoluter Quatsch - Arbeitsunfähig ist arbeitsunfähig, da beisst die Maus kein Faden ab und die Reha-Einrichtung kann keinen Rentenantrag stellen sondern sie kann allenfalls in den Entlassungsbericht reinschreiben dass das Reha-Ziel nicht erreicht wurde und nach der Einschätzung der Klinik Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Dann liegt es am Rentenversicherungsträger (meistens ist der ja auch der Kostenträger der Reha., zu entscheiden ob diese Einschätzung geteilt wird. Dies würdfe dem Versicherten mitgeteilt und ihm damit signalisiert, dass seiner Berentung (kann auch Zeitrente sein) nichts im Wege steht. Trotzdem wird dies auch nur in die Tat umgesetzt wenn der Versicherte einen formellen Rentenantrag nachschiebt.

Grüße Ute

Gruß

Czauderna

Danke für deine Antwort

Grüße Ute

hallo,

das Problem ist, dass mein Chef seit meiner Erkrankung der Meinung ist ich würde ja wo anders arbeiten.
Habe ihn seit meiner Entlassung 3Tage lang versucht telefonisch zu erreichen allerdings ohne Erfolg.
Nun habe ich eine Grippe, der Arzt wird eine Krankschreibung ausstellen, wer zahlt dann ??

Gruß