Darf man einenLieferschein unterschreiben unter 18

Von: , Frage gestellt am Do, 29. Okt 2009

Guten Tag,
Muss man um im Betrieb einen Lieferschein unterschreiben zu dürfen voll geschäftsfähig (also 18) sein?
In vielen Betrieben (vor allem Gastronomie) muss man Waren annehmen und den Lieferschein stellvertretend für seinen Chef unterschreiben. Ist es rechtskräftig, wenn nur der Auzubildende (unter 18 Jahre) vor Ort ist und den Lieferschein unterschreibt?
Vielen Dank im Vorraus!

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 5 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf man einenLieferschein unterschreiben unte

    Ja ist es, aber der Chef muss ihn innerbetrieblich dazu ermächtigt haben. Also vorher nachfragen, wie es generell geregelt ist.
    Gruß Tom

  2. Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
    Re: Darf man einenLieferschein unterschreiben unte

    Morgen,

    ja klar geht das, wenn du dafür bevollmächtigst wurdest.
    Also erst mal den Chaf nach einer Detaillierten Erlaubnis fragen wie das gehandhabt werden soll.

    § 113

    "§ 113
    Dienst- oder Arbeitsverhältnis

    (1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter den Minderjährigen, in Dienst oder in Arbeit zu treten, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche die Eingehung oder Aufhebung eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses der gestatteten Art oder die Erfüllung der sich aus einem solchen Verhältnis ergebenden Verpflichtungen betreffen. Ausgenommen sind Verträge, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Familiengerichts bedarf.

    (2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter zurückgenommen oder eingeschränkt werden.

    (3) Ist der gesetzliche Vertreter ein Vormund, so kann die Ermächtigung, wenn sie von ihm verweigert wird, auf Antrag des Minderjährigen durch das Familiengericht ersetzt werden. Das Familiengericht hat die Ermächtigung zu ersetzen, wenn sie im Interesse des Mündels liegt.

    (4) Die für einen einzelnen Fall erteilte Ermächtigung gilt im Zweifel als allgemeine Ermächtigung zur Eingehung von Verhältnissen derselben Art."


    cu Naseweis

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