Guten Tag,eine grossmutter hatte zwei kinder, einen sohn und eine tochter, der sohn starb vor 21 jahren und hinterlies zwei kinder, die grossmutter starb vor zehn jahren ohne einen willen zu hinterlassen, steht den enkelkindern etwas zu oder hat nur die tochter das erberecht?
Hi, da ist noch d. alte Erbrecht maßgebend also unbedingt schnellstmöglich Anwalt fragen!
Meines Wissens war es im alten Erbrecht so geregelt, dass bei Kenntnisnahme vom Tod d. Erbanspruch nach 3 Jahren verjährte. (Wäre schön wenn das hier jemand genau wüsste.)
Im neuen Erbrecht seit d. 1.1.2009 verjährt d. Erbanspruch grundsätzlich erst nach 30 Jahren.
MfG ramses90
Meines Wissens war es im alten Erbrecht so geregelt, dass bei
Kenntnisnahme vom Tod d. Erbanspruch nach 3 Jahren verjährte.
(Wäre schön wenn das hier jemand genau wüsste.)
Im neuen Erbrecht seit d. 1.1.2009 verjährt d. Erbanspruch
grundsätzlich erst nach 30 Jahren.
Meines Wissens gibt es kein neues Erbrecht.
Was Du meinst, ist eine geplante Reform und dabei soll gerade die 30-jährige Verjährungsfrist auf 3 Jahre verkürzt werden. Also genau umgekehrt als von Dir beschrieben.