640-EURO-Grenze bei Kindergeld?

Es gibt den Grenzbetrag von 640,-- Euro bei 18-jährigen, die in der Berufsausbildung sind, und von dem ausgehend der Unterhalt berechnet wird. So weit so gut. Die Frage betrifft jetzt das KINDERGELD. Bezugsberechtigt sind doch diejenigen, deren Einkommen diese 640,-- Euronen pro Monat nicht übersteigt. Wird da der Unterhalt dazu gerechnet?

Beispiel: 18-jähriger, außer Haus wohnend und in der Ausbildung. Ausbildungsvergütung EUR 400,–. Differenz zu den ominösen 640,-- sind demnach 240,–. Bekommt er nun (weil Papi generös ist) z.B. noch 400,-- Unterhalt, dann liegt er mit 160,-- über der Grenze und mit dem Kindergeld ist nichts. Oder doch?

Oder soll Papi ihm 239,-- offiziell überweisen (macht 639,-- „Einkommen“, also knapp unter der Grenze) und die restlichen 161,-- bar in die Kralle drücken, damit Sohnemann auch noch in den Genuss des Kindergelds kommt?

Wer kann dieses Dunkel erhellen?

Danke schon mal!
~B

Ich würde empfehlen den offiziellen Weg zu nehmen! Könnte nämlich ganz schön Ärger geben!
Ist auch sehr unüberlegt sowas hier direkt zu fragen!