'grober unfug'

hallo,
was heisst „grober unfug“? wenn ich eine anzeige bekommen wegen „groben unfug“ was habe ich dann angestellt? mit welcher strafe muss ich dann rechnen?
gruesse
Raoul

hmmm…
… aber wieso fragst du uns, was DU angestellt hast…könntest dsa net selbst wissen ;o)

Würd vorschlagen du erzählst erstmal was denn passiert ist…

Bernd

Hallo Raoul,

erst einmal die Definition nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz:

§ 118 Belästigung der Allgemeinheit
(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften gelindert werden kann.

Und nun ein paar Beispiele aus dem Leben:

  • Du trägst Deine südamerikanische Kornnatter - das Viech ist zwar ungiftig und tut niemandem was, den Passanten jagt es aber üblicherweise einen gehörigen Schrecken ein - durch die City spazieren (und zwar nicht etwa im Körbchen sondern auf dem Arm oder um den Hals) und erklärst den herbeigeeilten Polizisten, daß Du das Tierchen nur ausführen wolltest;
  • Du flitzt Du nackig durch die Fußgängerzone;
  • Während der Gepäckkontrolle auf dem Flughaften verkündest Du mit lauter Stimme ‚mal sehen, ob die erkennen, wie gut meine Bombe getarnt ist‘ (im Koffer ist natürlich keine drin).

Ob und wieviel Du evtl. zahlen mußt, kann ich Dir natürlich nicht sagen. Das entscheidet das Ordnungsamt.

So long

Tessa

nein, nein ich hab nichts angestellt. aber ich finde den begriff grober unfug so cool, dass es fast (aber nur fast) zu ueberlegen waere etwas anzustellen, nur damit man jedem die anzeige zeigen kann…
gruesse
Raoul

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vielen dank!!! (oT)