11 Jahre GEZ doppelt bezahlt

Hallo Zusammen,
angenommen ein Paar zieht 1996 zusammen. Bisher hat nur die Frau GEZ bezahlt. Er nicht. Dann wird 1998 geheiratet. Die GEZ legt ein neues Konto an für den Ehemann als Hauptzahler. Die Gebühren für die Frau wurden von der GEZ aber vergessen und munter per Einzug weiterabgezogen. Der Mann bekommt munter immer per Überweisung seinen Zahlschein. Die Sache komt erst ans Tageslicht, als die Frau wegen einer Bankänderung nach 11 Jahren doppelt bezahlen, zum ersten mal nach Ihrer anmeldung vor ca. 15 Jahren Post von der GEZ. Sie soll doch bitte auch die GEZ Gebühren bezahlen wie auch Ihr Mann. Beide Leben seit 1996 immer noch zusammen. Die GEZ hat vergessen die Frau von der Zahlung zu streichen, hat den Mann neu angelegt und beide doppelt bezahlen lassen.
Ihr fragt Euch sicher warum hat mann die 11 Jahre die doppelten Beträge nicht bemerkt. Aber es gibt Menschen die schauen nicht auf jeden Betrag der alle drei Monate weggeht. Und denken an das Gute im Menschen. Die GEZ hat sicher Recht mit zwei Beträgen.
Frage: Die GEZ sagt nur 4 Jahre können zurückbezahlt werden. Ist das Rechtlich richtig???
Frage: Kann die Frau die Forderung der Rechstlichen 7 zuviel bezahlten an den Mann abtreten??? Und der bezahlt einfach 7 Jahre nichts bis alles ausgeglichen ist???
Habt Ihr sonst einen Tipp für das Ehepaar???

Danke an Euch Experten

Hallo Fast,

mich wundert schon, dass die so kulant sind und vier Jahre zurückbezahlen wollen. Normalerweise zahlen die gar nix und lassen es darauf ankommen.

In dem Fall denke ich sogar, mehr als das Angebot ist eigentlich auch rechtlich nicht drin.

Gruß!

Horst

Moin,

aus Deinem Beitrag geht nicht hervor, ob die Frau ihren Anschluss gekündigt hat (aber vielleicht hab ich das übersehen in dem Buchstabengewirr ohne Absatz).

Seine Geldein- und ausgänge auf dem Konto sollte man regelmäßig überprüfen, sonst verjähren evtl. Einspruchsfristen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Grundsätzlich gelten erstmal die 4 Jahre, zzgl. dem Jahr (2009) in dem der Antrag auf ERstattung gestellt wird.
Dann gilt allerdings zusätzlich folgendes:
Wenn das Paar beweisen kann, dass es der GEZ die Heirat mitgeteilt hat, dann muss der Rest auch bezahlt werden. Begründung: es handelt sich um einen offenslichtlichen Fehler auch nach VwZVG Bund der GEZ.
Sollten die sich weigern, was sie wohl tun werden, so empfiehlt sich folgendes:

  1. Mahnschreiben
  2. Mahnschreiben
  3. Schreiben in dem angekündigt wird, dass ein Anwalt eingeschaltet wird.
  4. Kauf eines Vordrucks für „Mahnbescheid“
  5. Ausfüllen Mahnbescheid (incl Zinsen)
    6 Zustellung durch das passende Gericht
    7 Dann entweder Klageverfahren oder sie haben bezahlt die GEZ
    Gruß Tom

Hallo

angenommen ein Paar zieht 1996 zusammen. Bisher hat nur die
Frau GEZ bezahlt. Er nicht. Dann wird 1998 geheiratet. Die GEZ
legt ein neues Konto an für den Ehemann als Hauptzahler. Die
Gebühren für die Frau wurden von der GEZ aber vergessen und
munter per Einzug weiterabgezogen. Der Mann bekommt munter
immer per Überweisung seinen Zahlschein.

Ja logo, woher soll denn die GEZ wissen, dass Mann und Frau Mann und Frau sind und dieselbe Wohnung bewohnen? Das muss man ihnen schon beides mitteilen im Lande des exzessiven Datenschutzes. Wenn man das 11 Jahre lang verpennt und in der Zeit auch nie die Bankauszüge kontrolliert hat, sollte man sich „munter“ erst mal an die eigene Nase fassen und in Demut üben.

Gruß
smalbop

Hallo,

Wenn das Paar beweisen kann, dass es der GEZ die Heirat
mitgeteilt hat, dann muss der Rest auch bezahlt werden.
Begründung: es handelt sich um einen offenslichtlichen Fehler
auch nach VwZVG Bund der GEZ.

Verjährung gibt es keine?
Gruß
loderunner (ianal)

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