eine GmbH hat Strafanzeige gegen eine natürliche Person wegen Unterschlagung und Warenkreditbetrug erstattet.
Angeblich geht das nicht. Angeblich könnten nur natürliche Personen Strafanzeige stellen. Wo im StGB ist denn das geregelt?
eine GmbH hat Strafanzeige gegen eine natürliche Person wegen
Unterschlagung und Warenkreditbetrug erstattet.
Angeblich geht das nicht. Angeblich könnten nur natürliche
Personen Strafanzeige stellen. Wo im StGB ist denn das
geregelt?
eine GmbH hat Strafanzeige gegen eine natürliche Person wegen
Unterschlagung und Warenkreditbetrug erstattet.
Angeblich geht das nicht. Angeblich könnten nur natürliche
Personen Strafanzeige stellen. Wo im StGB ist denn das
geregelt?
Hi,
warum sollte das nicht gehen? Die GmbH, in der ich Arbeite, hat Anzeige gegen Unbekannt wegen Einbruchsdiebstahl gestellt. Das ging ganz problemlos, das einzige Problem war, die schwarze Farbe wieder abzukriegen!