Hallo,
soweit ich weiß, können weder eine Ltd. noch eine GmbH scheinselbständig sein. Gilt das für alle juristischen Personen, also auch für die UG (Mini-GmbH)? Dann wäre doch das ganze staatlich Gedöns von wegen Scheinselbständigkeit ad absurdum geführt: Man gründet eben schnell eine UG mit relativ wenig Stammkapital und fertig ist der Lack? Oder traut Papa Staat seinen Bürgern zu, dass sie, wenn sie schon in der Lage sind, den ganzen Kram mit Eröffnungsbilanz etc. hinzukriegen, es auch schaffen, sich über die Folgen ihres Tuns klar zu werden?
Viele Grüße
felicia