angenommen jemand bestellt die lokale Tageszeitung 14 Tage zur Probe. Bei Abschluss des Probeabos wird ihm mitgeteilt, dass das Abo nach Ende der 14 Tage automatisch endet. Nach Ablauf der 14 Tage kommt die Zeitung jedoch weiterhin.
Wie sollte sich derjenige dann verhalten?
Kann der Verlag verlangen, dass für die Zeitungen bezahlt wird?
Es reicht, wenn er die zuständige Zeitungsstelle schriftlich informiert, dass er keine Zeitung haben will und zweitens, dass er die Zeitungen maximal 6 Wochen aufhebt, damit sie abgeholt werden können. Danach kann er sie gelesen oder ungelesen wegwerfen.
Gruß Tom
hmmm … da liest sich für mich der zweite Absatz aber durchuas so, als wäre es für debn Empfänger geraten, den Zeitungsverlag auf den Irrtum hinzuweisen:
„Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung(…) in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“
angenommen jemand bestellt die lokale Tageszeitung 14 Tage zur
Probe. Bei Abschluss des Probeabos wird ihm mitgeteilt, dass
das Abo nach Ende der 14 Tage automatisch endet. Nach Ablauf
der 14 Tage kommt die Zeitung jedoch weiterhin.
Wie sollte sich derjenige dann verhalten?
Kann der Verlag verlangen, dass für die Zeitungen bezahlt
wird?
gibt es irgendeine schriftliche Vereinbarung oder wurde alles mündlich mitgeteilt?
Wenn es was Schriftliches gibt, dieses genau durchlesen, ob da auch wirklich angeführt ist, daß das Probeabo automatisch endet. Ist das der Fall beim Verlag nachfragen, warum die Zeitung noch immer geschickt wird.