Hallo ihr Lieben,
ich habe eine Schulaufgabe für das Fach Recht. Es geht um Aufsichtspflicht. Ich hoffe das ich mir auch für sowas hier bei wer-weiss-was einen Rat einholen darf 
Folgende Situation:
Wir sind als Pädagogen auf einer Schulfahrt mit Jugendlichen im Alter von 14-17 Jahren. Einzelne Jugendliche gehen während der Fahrt eine Beziehung miteinander ein und so finden wir eine 14jährige mit einem 17jährigen sich umarmend, küssend und unbekleidet vor. In einem anderen Zelt finden wir pornographische Mittel.
Unsere Aufgabe ist nun: Die Vorgehensweise der Planung (1) und Durchführung (2) im Hinblick auf die Aufsichtspflicht zu beschreiben.
Stichpunktartig habe ich schon folgendes:
(1) Belehrung, Aufforderung zur Unterlassung, offen mit dem Thema umgehen
(2)zur Unterlassung auffordern, wenn nötig trennen (?)
Konsequenz: in unterschiedlichen Behausungen schlafen lassen und das kontrollieren (?)
§174/1,2 und §180/2
bei den pornographischen Mitteln:
(2)§184/1,2,5
Sanktion ist dabei die Wegnahme (aber was machen wir dann damit?)
Aufforderung sich keine neuen zu beschaffen
Habe ich wichtige § vergessen, auch welche könnte ich mich evtl noch beziehen?
Muss ich in so einem Fall die Eltern der Jugendlichen benachrichtigen?
Für alle anderen Tipps und Hinweise bin ich dankbar.