Pfändung von kompletten Gehalt rechtens?!

Hallo,

angenommen ein Schuldner hat bei einer Bank ein Konto mit Dispo.
Der ist in Anspruch genommen.
Nun geht der Schuldner in Privatinsolvenz und informiert die Bank darüber und versucht eine Einigung vor Einleitung des Insolvenzantrages.
Darauf hin sperrt die Bank das Konto und gibt das eingehende Gehalt nicht frei, so dass der Schuldner kein Geld mehr hat.
Ist das rechtens? Oder gibt es einen Pfändungssicheren Betrag den die Bank auf jeden Fall freigeben muss?

Gruß
Heinrich

hallo,

im beispielfall

  • dürfte es nicht rechtens sein, wenn ein schuldner kurz vor stellung eines insolvenzantrages verfügungen über vermögenswerte zu treffen versucht. (versuchte einigung)

  • hätte die bank vermutlich nicht gepfändet sondern den dispo aus wichtigem grund ausserordentlich gekündigt*). der unterschied liegt darin, dass bei einer pfändung ein vollstreckbarer titel vorhanden sein müsste und freigrenzen zu beachten wären.

*)falls eine kündigung nicht zugegangen ist, dürfte das verhalten der beispielbank nicht in ordnung sein. die zuständige schuldnerberatung hat sicherlich erfahrung mit solchen fällen.

lg dev

Es gibt einen Freibetrag, bei der Schuldnerberatung nachfragen über die Höhe ! ist dort kostenlos, bzw auch der Privatinsolvenzverwalter müßte das wissen