Hab gerade mit nem freund über Datenschutz diskutiert und im Inet steht man darf persönliche Daten von Anderen weitergeben, wenn das im Öffentlichen Interesse geschieht und das würd ich ihm gern an einem Bsp erklären aber ich weiß nicht wie.
Wäre z.B: dann der Fall, wenn ein Betrieb versuchtes Fleisch verkauft, dann wäre die Weitergabe der Daten zulässig (an die zuständigen STellen).
Grundsätzlich dann, wenn eine Gefahr in Verzug ist, d.h. wenn Leben oder Güter, eigene oder fremder gefährdet sind und das nicht abstrakt, sondern ganz konkret.