Hallo, bin …
Oha, find ich gut, daß Du Dich so vorstellst. Da weiß man
gleich, wie kompetent die Antwort wird.
Vielen Dank für die Blumen.
Hm, kann/darf dann meine Schwester den Wagen überhaupt noch
als Zweitwagen bei ihrer Versicherung laufen lassen?
Wenn ein jemand eine Versicherung abschließt kann er das:
In eigenem Namen für fremde oder eigene Rechnung machen.
Fremde Rechnung: der andere bezahlt, Eigene Rechnung er selbst bezahlt (z. B. würde Deine Schwester auch den Beitrag bezahlen).
Lohnt sich wenn die größten
„Prozent-Sprünge (175, 125, 100, 85, 70 %)“ (AKB 1985)
Bei DEVK 155, 120, 100, 85, 75, 65, 60 … %. (AKB 01.04.1998), also die derzeit gültigen AKB.
Das mit der Übetragung des Schadenfreiheitsrabatt habe ich bis
heute noch nicht verstanden. Ich habe meinen Führerschein erst
im September 1997 gemacht.
Soweit Du auch ab 01.09.97 ein KFZ versichert hättest:
01.09.97 - 31.08.98: 155 %, 01.09.98 - 31.08.99: 100 % weil ein Jahr voll unfallfrei gefahren, 01.09.99 - 31.08.00 85 % 2 Jahre,
01.09.00 - 01.09.01: 75 % 3 Jahre, 01.09.01 - 31.08.02: 65 % 4 Jahre … (bei der DEVK ist das sogenannte Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr, ist allerdings eine Ausnahme.
Die Zeiträume 01.09.97 … wären bei einem Versicherer, bei dem das Versicherungsjahr mit Anmeldung des KFZ beginnt)
Würde ich das Fahrzeug selber
versichern, wäre ich bei SK 5000% (oder so ähnlich)
Du verwechselst Typklasse mit Schadenfreiheitsklasse.
Die Typklasse bezieht sich auf Teil- und Vollkasko. Die PS-Leistung bzw. KW-Leistung ist maßgeblich für die Haftpflicht.
Die Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) gibt es in der Haftpflicht und in der VOLL-KASKO, nicht in der Teilkasko.
. Meine
Schwester hat den Wagen bei 75%. Bis heute bin ich unfallfrei
gefahren. Was passiert, wenn die Versicherung der Übetragung
zustimmt? Erhalte ich dann die SK 75%?
In aller Regel schon. Es gibt aber hier und da Versicherer die ein Versicherungsjahr bei der SFR-Übertragung kürzen.
Hierzu empfiehlt es sich daher 3 volle Jahre abzuwarten und frühestens zum 1. Tag des 4. Jahres (in oben gewähltem Beispiel 01.09.01 = Beginn 4. Jahr), soweit der Termin verstrichen ist, zum Beginn (1. Tag 5. Jahr) des 5. Jahres zu wechseln.
Oder die Differenz zu
der SK, die ich von Anfang an bekommen hätte? Wie hoch wäre
die dann?
Welchen Sinn hätte die Übertragung, wenn die SK
meiner Schwester immer(!) niedriger ist als meine?
Die Einsparung der 55 % aus dem Anfänger-Jahr. Der Wechsel sollte in einem Zeitraum stattfinden, wo die %-Sprünge nur noch 5 % ausmachen, also Beginn 4. oder 5. Jahr (Kürzung siehe oben).
Gruß
Peter