Anstiftung zur Straftat bei Kindern?

Hallo,

angenommen, ein Erwachserner stiftet Kinder unter 14 (Ist das die Strafmündigkeitsgrenze?) an, irgendwelche Straftaten zu begehen, z.B. Handys zu klauen, ist das dann eine Anstiftung zur Straftat? Die Kinder begehen ja juristisch keine Straftat, da sie nicht strafmündig sind.

Nick

Selbstverständlich begehen die Kinder die Tat. Sie können lediglich nicht dafür bestraft werden.

Strafbarkeit setzt voraus, dass

  1. ein (Straf-)Tatbestand erfüllt wird,

  2. diese Tat rechtswidrig ist und

  3. der Täter schuldhaft handelt.

Ein unter 14-jähriger Dieb wird nur deswegen nicht bestraft, weil er schuldunfähig ist.

Anstiftung setzt aber nur voraus, dass die Haupttat (also hier: der Diebstahl) vorsätzlich und rechtswidrig geschieht; nicht erforderlich ist hingegen, dass der Hauptäter auch schuldhaft handelt, § 26 StGB. Es wird nämlich jeder nach seiner eigenen Schuld bestraft, § 29 StGB.

So gesehen ist deine Frage zunächst mit Ja zu beantworten: Ja, in diesen Fällen liegt eine Anstiftung vor. Aber ihretwegen wird der Erwachsene nicht bestraft und zwar deswegen, weil noch etwas Schwerwiegenderes vorliegt, nämlich eine mittelbare Täterschaft. Wer die Tat durch einen anderen begeht - z.B. weil dieser schuldunfähig ist -, ist nicht nur Anstifter, sondern selbst Täter, § 25 StGB.

Levay