Bestattungskosten - Aufteilung Hinterbliebene

Hallo WWW-Community.

Folgender hypothetischer Fall: Der verwitwete vater von zwei erwachsenen Töchtern stirbt. Tochter a organisiert die Beerdigung, ohne Absprache hinsichtlich Preise/Aufwand mit Tochter b abzustimmen. Die Gesamtkosten des Bestatters belaufen sich auf die Summe x und beinhalten Sarg, Leichentransport, Bestattung, anschließende Bewirtung der Trauergäste, verschiedene Kränze, Pflege des Grabes für die nächsten 20 jahre u. m.

Tochter a möchte nun die Hälfte dieser Kosten x von Tochter b erstattet bekommen. Tochter b hat das Erbe des Verstorbenen ausgeschlagen und möchte nur „notwendigste“ der Bestattung zahlen.

Frage: Die Nachfahren sind meines Wissens verpflichtet, für die rechtmäßige Bestattung zu sorgen/zu bezahlen.

  1. Muss Tochter b bei dem geschilderten hypothetischen Fall die Hälfte der Kosten übernehmen, auch wenn es eine deutlich preiswertere Möglichkeit der Bestattung gegeben hätte?
  2. Hat die Ausschlagung des Erbes Auswirkung auf die Bestattungspflicht?

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Guten Tag,

Die Erbausschlagung hat damit gar nichts zu tun, das ist eine reine privatrechtliche Regelung, d.h. der Tochter a steht das Erbe alleine zu.
Die Bestattungsplfichtigen sind immer die Kinder, in dieser Konstellation. Die Kosten einer Bestattung sind aber grundsätzlich von dem Erbe zu bezahlen, d.h. sie gehören zu einer Erbschaft dazu. Sollte Tochter b bezahlen, dann ist das rein freiwillig.
Gruß Tom

Hallo TS und vielen dank für die schnelle Antwort. Mir ist die Antwort jedoch nicht vollständig klar. Heißt das:

  • Bestattungspflicht - also die Bestattung zu veranlassen und zu organisieren - hat rechtlich mit der ‚Bezahlung der Bestattung‘ nichts zu tun?
  • Die Bestattung bezahlen demnach ausschließlich die Erben. Eine Erbausschlagung verhindert also, dass man für die Kosten der Bestattung finanziell aufkommt? In meinem exemplarisch geschilderten Fall, muss Tochter B sich also mit keinem Cent an den Kosten der Bestattung beteiligen?

Grüße
Dirk

hi

ich habe das SO verstanden :

  • Bestattungspflicht - also die Bestattung zu veranlassen und
    zu organisieren - hat rechtlich mit der ‚Bezahlung der
    Bestattung‘ nichts zu tun?

DOCH - wer bestellt bezahlt! Das muss nichtmal ein Angehöriger sein…

Und wenn es KEINEN Erben gibt (weil alle ausgeschlagen haben) bezahlen trotzdem die Nachkommen

  • Die Bestattung bezahlen demnach ausschließlich die Erben.

nein - wenn es keinen Erben gibt, weil alle das Erbe ausschlagen haben, zahlen die Bestattung trotzdem die Nachkommen …

Nur wenn mindestens einer davon das Erbe angetreten hat (unabhängig davon ob er Vermögen oder Schulden erbt) , bezahlt der Erbe

Gruß H.