Wer zahlt geerbte Schulden, wenn...?

…der Erblasser die Waren verschenkt hatte?

Einen guten Morgen wünsche ich in die Runde.
Ich habe eine kurze Frage für folgende
Situation:

Wenn man erbt, sind damit natürlich auch offene Zahlungen des
Erblassers verbunden. Nun nehmen wir an, dass einige dieser Schulden alte Kaufhaus-Schulden sind, sich die gekauften Waren aber nicht in der Erbmasse befinden, weil sie verschenkt worden, also extra zur weiteren Schenkung (an jemand Dritten, z.B. Mitbewohner ohne Erbanspruch!) überhaupt erst erworben worden.

Meine Frage ist ganz einfach:
Muss der Erbe die offenen Schulden trotzdem
zahlen?
Kann der Erbe die Waren vom Dritten einfordern,
wenn er denn zahlt?
Oder kann der Erbe die Schulden auf den Dritten abwälzen, da er ja
die Waren angenommen hat, in dem Wissen dass der
Erblasser niemals voller Besitzer dieser Waren
war?

Ich danke euch schonmal herzlichst im Voraus.

Meine Frage ist ganz einfach:
Muss der Erbe die offenen Schulden trotzdem
zahlen?

NATÜRLICH.

Kann der Erbe die Waren vom Dritten einfordern,
wenn er denn zahlt?

NEIN

Oder kann der Erbe die Schulden auf den Dritten abwälzen, da
er ja
die Waren angenommen hat, in dem Wissen dass der
Erblasser niemals voller Besitzer dieser Waren
war?

NEIN

Die einzige Möglichkeit, an geerbten Schulden vorbeizukommen, ist meines Wissens ein Ausschlagen des Erbes - bis max. 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls.

Dass offene Rechnungen bezahlt werden müssen, wenn das Kaufhaus schlüssig nachweisen kann, dass die Rechnungen offen sind, ist ja wohl klar. Schliesslich kann man dem Kaufhaus sonstwas erzählen, wo die Sachen sind.

Gruss
Laika

MOD: Ganz schön laut hier
Guten Morgen!

NATÜRLICH.
NEIN
NEIN

So dämlich einem die Fragen angesichts der eigenen enormen Klugheit auch vorkommen mögen: Wir müssen uns hier nicht anschreien.

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Hallo,

Schliesslich kann man dem Kaufhaus
sonstwas erzählen, wo die Sachen sind.

Nur damit es ganz deutlich ist: dem Kaufhaus ist es egal, ob die bei ihm gekauften Waren in der Wohnung des Käufers stehen, bei jemand anderem stehen, im Rhein schwimmen…

Gruß
Elke