…der Erblasser die Waren verschenkt hatte?
Einen guten Morgen wünsche ich in die Runde.
Ich habe eine kurze Frage für folgende
Situation:
Wenn man erbt, sind damit natürlich auch offene Zahlungen des
Erblassers verbunden. Nun nehmen wir an, dass einige dieser Schulden alte Kaufhaus-Schulden sind, sich die gekauften Waren aber nicht in der Erbmasse befinden, weil sie verschenkt worden, also extra zur weiteren Schenkung (an jemand Dritten, z.B. Mitbewohner ohne Erbanspruch!) überhaupt erst erworben worden.
Meine Frage ist ganz einfach:
Muss der Erbe die offenen Schulden trotzdem
zahlen?
Kann der Erbe die Waren vom Dritten einfordern,
wenn er denn zahlt?
Oder kann der Erbe die Schulden auf den Dritten abwälzen, da er ja
die Waren angenommen hat, in dem Wissen dass der
Erblasser niemals voller Besitzer dieser Waren
war?
Ich danke euch schonmal herzlichst im Voraus.