begründet - unbegründet

Hallo Forum,

kann mir jemand „rechtlich begründet“ :wink: erklären, was in der Justiz „begründet“ oder „unbegründet“ bedeutet?
Wo ist der Unterschied zu „berechtigt“ oder „unberechtigt“, bzw. „bewiesen“ oder „unbewiesen“?

Danke schön und noch einen schönen Sonntag
sagt und wünscht
Johannes Bard

kann mir jemand „rechtlich begründet“ :wink: erklären, was in der
Justiz „begründet“ oder „unbegründet“ bedeutet?

Die Begriffe „begründet“ und „unbegründet“ verwenden Juristen meist im Zusammenhang mit Klagen oder Rechtsmitteln. Eine „begründete“ Klage liegt vor, wenn alles gegeben ist, um der Klage stattzugeben. Ausgenommen von dieser Frage sind nur die Zulässigkeitsvoraussetzungen, d.h. eine Klage kann auch begründet, aber unzulässig sein (z.B. weil das falsche Gericht angerufen wurde), dann ist sie abzuweisen, obwohl der Kläger „eigentlich ja im Recht ist“.

Wo ist der Unterschied zu „berechtigt“ oder „unberechtigt“

Die Begriffe werden genauso verwendet wie auch sonst in der deutschen Sprache.

bzw. „bewiesen“ oder „unbewiesen“?

Bewiesen ist etwas, wenn zur Überzeugung des Gerichts davon ausgegangen werden kann. Alles andere ist unbewiesen.

Levay