Vermögen und Hartz 4

Hallo
nehmen wir mal folgendes an:

Herr N.(53 Jahre ) bekommt Hartz4 und 27.000 € Zugewinn von seiner Ex.
Kann er seinen 3 Kinder je 5000 € geben, ohne das es Betrug an der ARGE ist??
Kann seine Ex das sofort an den Kindern überweisen ,oder muss er das machen??
Alles schriftlich verfaßt natürlich.

lisa

Hallo lisa,

wenn mich nicht alles täuscht, hat die neue Regierung doch gerade die Verdreifachung des Schonvermögens bei Hartz IV beschlossen.
Das hieße: je Lebensjahr 750.-- EUR. Bei 53 Lebensjahren käme ein Betrag heraus, der keinerlei „Verrenkungen“ nötig machte:wink:
Ansonsten ist grundsätzlich eine Frist von 10 Jahren zu beachten, innerhalb derer Geschenke rückgängig gemacht werden müssen, wenn diese zu Verarmung mit dem Ergebnis staatlicher Transferleistungsbezugsbedürftigkeit führten.

Auf deutsch:
Wahrscheinlich alles ok seit schwarz-gelb.
Ansonsten hilft auch die Verteilung auf die Kinder nicht vollständig, weil bisher nur 13.250.–EUR Schonvermögen.

imho
Johannes

Hallo,

wenn mich nicht alles täuscht, hat die neue Regierung doch
gerade die Verdreifachung des Schonvermögens bei Hartz IV
beschlossen.

Aber sicher nicht rückwirkend und noch steht alles unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. Bevor das Gesetz nicht veröffentlicht ist, würde ich mich darauf nicht verlassen.
Wenn man mit dem Ex gut steht und keine Komplikationen zu erwarten sind, könnte man Ratenzahlung vereinbahren, bis das geklärt ist. Jeden Monat 100 Euro werden ja nicht auf ALG2 angerechnet.

Cu Rene