Unternehmensinsolvenz

Hallo,
eine paar generelle Fragen zum Thema „Unternehmensinsolvenz“:
1.) Wo erfährt man, dass eine Firma insolvent ist?
2.) Muss die Firma / Insolvenzverwalter Kunden und Lieferanten informieren?
3.) Wie ist die geeignete Vorgehensweise, wenn gegen einen Lieferanten die Insolvenz eröffnet wird?

Herzlichen Dank!
josch

Hi,

a) man erfährt die Insolvenzeröffnung in der Regel aus
den Öffentlichen Bekanntmachungen der örtlichen Tageszeitung ( es gibt in der Regel eine entprechende Rubrik )und natürlich bei www.insolvenzbekanntmachungen.de

b) der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, alle ihm bekannten Insolvenzgläubiger von der Eröffnung des Verfahrens zu unterrichten ( das hängt dann aber davon ab, ob der Insolvenzschuldner auch wirklich alle Unterlagen vorgelegt und alle Angaben vollständig gemacht hat ). Außerdem besteht im Falle einer Insolvenz zunächst eine Postsperre, dh. alle Mahnungen Rechnungen etc. aus dieser Zeit werden dem Insolvenzverwalter selbst vorgelegt

c) Soweit ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestimmt ist, könnte man diesen von der Höhe seiner Ansprüche informieren, dieser wird die Forderungen in seinem Gutachten berücksichtigen. In der Regel wird man dann auch davon unterrichtet, das Inso eröffnet wurde.

Soweit Inso bereits eröffnet, die Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter ( nicht dem Gericht ! ) innerhalb der genannten Frist geltend machen und Unterlagen beifügen.

Wenn man keine Forderungen hat, sollte man sich ggf. informieren, ob der Lieferant noch in der Lage ist, weiterhin Waren zu liefern und die ggf. vorhandenen
Fristen einzuhalten. Ebenso sind Gewährleistungspflichten aus dem Liefervertrag in Gefahr. Wenn der Schuldner nicht mehr existiert, übernimmt auch keiner die Gewährleistung ( siehe Quelle )